Beiträge von Molli971

    Hallo :)

    Ich habe leider folgende Problematik, wir haben in unserem Mietvertrag eine Schönheitsreparatur Klausel so wie viele andere.

    Beim Einzug verlangte der Vermieter Tapete, ich fragte daraufhin ob Rollputz auf die verputze Wand auch in Ordnung sei, er meinte ja solange wir es wieder ruter schleifen beim Auszug.

    Ich habe dann einfach genickt und nichts gesagt, da ich der Meinung bin das darf er nicht verlangen, nun möchte er im Übernahmeprotokoll vermerken das ich einverstanden bin die Wand wieder runterzuschleifen beim Auszug, ist das rechtens oder gilt hier dasselbe wie bei Tapete?


    Lieben Gruß

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