Nebenkosten Nachzahlung nach Auszug

  • Hallo zusammen!

    Ich habe eine Frage bezüglich der Nebenkostenabrechnung nach dem Auszug. Am 31. Januar 2023 bin ich aus einer Mietwohnung ausgezogen aufgrund Umzug ins Ausland.

    Der Mietvertrag lief aber leider noch bis zum 31. März (heisst Miet- und Nebenkostenzahlungen liefen weiter). Das heisst in diesen 2 Monaten stand die Wohnung leer und wurde auch nicht benutzt. Jetzt habe ich endlich die finale Nebenkostenabrechnung erhalten und ich soll über 700€ für 2023 nachzahlen. Der Grund dafür liegt hauptsächlich in der Berechnung der Heizkosten. Für diese wurde nämlich nicht nur der Januar herangezogen sondern es wurden die Jahresgesamtkosten mit einem Umrechnungsschlüssel pro Monat multipliziert und dieser gibt für die Monate Januar-März 45% der Gesamtkosten vor. Heisst also ich habe nur einen Monat geheizt und zahle jetzt quasi hauptsächlich die Heizkosten des Nachmieters für dieses Jahr.

    Ist das so rechtens? Dass ich weitere Nebenkosten wie Müll, Hausreinigung etc. zahlen muss ist mir klar,
    aber übertriebene Heizkosten die nicht meine sind?

    Vielen Dank und schöne Weihnachten!


    Vielleicht noch als Hinweis, es gibt keinen "Gaszähler" pro Wohnung sondern die Verbrauchseinheiten werden nur einmal jährlich an so kleinen "Thermometern" an den Heizkörpern abgelesen. Daher gab es auch keine "Zwischenablesung" bei dem Auszug. Ich habe jedoch von jedem dieser "Thermometern" Fotos gemacht anhand es eventuell möglich ist den Verbrauch abzulesen, aber da kenne ich mich nicht aus.

  • Wenn es keine Daten einer Zwischenablesung gibt, ist diese Art der Abrechnung die einzige Möglichkeit. Auf die Monate Januar bis März sind 2023 der Gradheiztage entfallen.

    Deine Fotos sind vermutlich vom Zeitpunkt des Auszugs Ende Januar. Diese können für ein Mietende Ende März nicht verwendet werden, weildie Heizung ja noch für den Frostschutz weiterlief. Es hätte eine Zwischenablesung zu Ende März erfolgen müssen. Wenn keine Daten vorliegen, bleibt nur die Abrechnung gemäß Gradtagestabelle.

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