Heizung defekt durch Manipulation der Nachbarn

  • Hallo, Freitagabend als ich heimkehre bekomme ich als Mieter einer Wohnung im Zweifamilienhaus eine Whatsapp von meinen älteren MitmieterEhepaar, dass ich mich nicht wundern solle, wenn die Wohnung kalt ist, die Heizung "spinnt" aber die Vermieter seien informiert. Diese kamen dann auch, die Heizung war defekt, es musste am Sonntag der Notdienst kommen.
    Ich habe dann nur zwei Dinge gehört, das eine war zu Beginn, dass der Obermieter zum Vermieter gesagt hat, dass seine Frau schon versucht hat, die Heizung selbst in Gang zu bekommen!!!!! Und das Zweite sehr viel später, dass der Heizungsmonteur zum Vermieter sagte, dass der Schaden durch Manipulation an der Heizung entstanden ist. Und das dies ein Fakt ist. Der Vermieter meinte dann noch, er wird die Kosten umlegen.
    Und bevor ich dann draussen war, waren alle schon weg.
    Ich war gar nicht daheim während des Ausfalls und "bastele" nichts an der Heizung, weil es Gas ist und dafür die Vermieter selbst kommen. Allerdings haben die anderen Mieter immer bei Sommer und Winter angefangen, die Heizung auch selbst ein und auszuschalten, wofür bisher immer der Vermieter kam.
    Meine Mitmieter verursachen öfter mal Dinge, die sie nicht anrühren sollten, aber weil sie zuvor nie Mieter waren, massen sie sich an, alles machen zu dürfen und dann aber an nichts schuld zu sein. Da ich alleine wohne, aber nicht da war, hoffe ich, dass die entstandenen Kosten nicht auf beide Parteien umgelegt werden, sondern auf die Verursacher. Fraglich ist, ob sie es zugeben, dass sie es waren. Und sie sind zu zweit. Somit würde Aussage von zwei gegen eine stehen. Was dann? Ist die Beweispflicht beim Vermieter, den Verursacher herauszufinden - wenn er die erste Aussage des Obermieters nicht dazu nimmt weil nur mündlich?
    Vielleicht hat jemand ja mal ähnliches erlebt.

  • Einmalige Reparaturkosten können nicht (wie z.B. regelmäßig wiederkehrende Betriebskosten) auf mehrere Mieter "umgelegt" werden. Einem derartigen Versuch sollte der betroffene Mieter widersprechen.

    Der Vermieter kann die Kosten vom Verursacher des Schadens zurückfordern, muss dafür aber beweisen können dass dieser den Schaden tatsächlich verursacht hat.

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