Mieterhöhung - Ortsüblichen Vergleichsmiete und wie reagieren

  • Hallo,


    mein Vermieter möchte die Miete zum 1.1.25 nach §558 BGB erhöhen, das werde ich akzeptieren müssen, da schon lange keine Erhöhung stattfand.

    Er hat mir dazu ein Schreiben geschickt das ich unterschreiben soll wo der neue Betrag aufgeführt ist. Dabei steht auch ein Betrag aus einem separaten Mietvertrag für einen Stellplatz.

    Da wurde die Miete bereits zum 1.9.24 erhöht, den erhöhten Betrag zahle ich seitdem auch.

    Es wird eine Gesamtsumme ausgewiesen bestehend aus der Miete für die Wohnung und für den Stellplatz, also aus zwei separaten Mietverträgen.

    Muss ich dieses Schreiben unterschreiben oder reicht es einfach den geforderten Betrag ab 1.1.25 dauerhaft zu zahlen?

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