Kabelgebühr und Betriebskostenpauschale

  • Moin, wir bezahlen neben der Grundmiete eine Betriebskostenpauschale, keine Betriebskostenvorauszahlung.

    Seit Juli 24 dürfen die Gebühren für Kabelfernsehen nicht mehr in den Betriebskosten abgeführt werden.

    Unsere Vermieterin behauptet, dass trotz dessen die Betriebskostenpauschale nicht angepasst wird, weil es eine Pauschale ist.

    Bei vielen Bekannten von uns, sowie bei unserer Tochter hat dieselbe Vermieterin jedoch die Betriebskostenpauschale angepasst.

    Wer kann uns das erklären?

  • Die Gebühren dürfen weiterhin erhoben werden. Das große Missverständnis besteht darin, dass sowohl Mieter als auch Vermieter die Nutzung des Kabel TV gegenseitig kündigen dürfen. Solange keiner davon Gebrauch macht, läuft es weiter wie bisher mit den Kosten. Bei Kündigung muss es natürlich heraus gerechnet werden. Die Frage ist also zunächst, was man möchte. Nicht mehr zahlen und trotzdem weiter nutzen ist nicht der Zweck der Gesetzesänderung.

  • Vielen Dank für die Antwort. Wir nutzen kein Kabelfernsehen, sondern schauen TV über unseren Internetanschluss. Wir haben unserer Vermieterin darüber unterrichtet, aber nie eine Antwort erhalten.

    Auch haben wir einen Brief von der Vermieterin erhalten, in dem steht, dass sie den Vertrag mit dem TV-Anbieter zum 30.6. gekündigt hat und wir uns nun selbst um unser Fernsehen kümmern müssen 🤷🏻‍♀️

  • Vielen Dank, das werden wir machen. Die Vermieterin sagte uns, dass sie die Wirtschaftlichkeit der Betriebskosten neu berechnen will und deshalb weiterhin das Geld von den Kabelgebühren verlangt. Das ist aber doch nicht richtig oder?


    Wir wollen das alles nur verstehen, es geht uns hier nicht um das Geld

  • und deshalb weiterhin das Geld von den Kabelgebühren verlangt

    Zumindest mal widerspricht sie sich selbst, wenn sie andererseits sagt, sie habe den Vertrag mit dem Kabelanbieter gekündigt. Denn somit entstehen ihr ja gar keine Kosten mehr.

    Jedenfalls kann ein Vermieter das Recht zur Kündigung der Bereitstellung durch den Mieter nicht verhindern oder umgehen. Das Gesetz ist dazu eindeutig.

  • Deshalb verstehen wir nicht, warum wir weiterhin die Kabelgebühren zahlen müssen. Wir haben monatlich den Betrag von der Miete abgezogen und daraufhin Mahnungen sowie Drohungen mit einem Inkassounternehmen erhalten.

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