Moin, wir bezahlen neben der Grundmiete eine Betriebskostenpauschale, keine Betriebskostenvorauszahlung.
Seit Juli 24 dürfen die Gebühren für Kabelfernsehen nicht mehr in den Betriebskosten abgeführt werden.
Unsere Vermieterin behauptet, dass trotz dessen die Betriebskostenpauschale nicht angepasst wird, weil es eine Pauschale ist.
Bei vielen Bekannten von uns, sowie bei unserer Tochter hat dieselbe Vermieterin jedoch die Betriebskostenpauschale angepasst.
Wer kann uns das erklären?