Eigentümergemeinschaft - Wasserschaden Rückstauklappe

  • Guten Morgen,

    2 zusammen stehende Häuser BJ 1967 mit einigen Mehrfamilienwohnungen. Im Hinterhaus wohnen überwiegend alte Eigentümer.
    Im Vorderhaus wohnen überwiegend Mieter. Zu diesen gehören wir in Erdgeschoss.

    Vor einer Woche gab es starke Regenfälle. Im Keller gab es einen großen Wassereinbruch, welcher durch 2 Quellen verursacht wurde:

    1. Aus einem Rohr Abwasser, dessen Schelle undicht war unter der Eingangstreppe in einer Kammer. ( Bild 1 )

    1. Aus einer Rückstauklappe oder Verteilerklappe ( Unklar für uns) ( Bild 2)


    - Als der Pegel dramatisch nahe des Hauptsicherungskastens kam, riefen wir die Feuerwehr.

    - Die Feuerwehr sagte, sie pumpe nicht ab. Es läge eben an der Schelle oder der Rückstauklappe, dafür sei die HV zuständig.

    - Der Pegel stieg. Bei der HV ging wie immer Niemand ans Telefon. Der Hauswart erschien, machte aber rein nichts.

    - Er sagte Notdienst gibt es nicht, da dieser im September gekündigt worden sei.

    - Die HV ist von der Eigentümergemeinschaft beauftragt, die der Eigentümer der Immobilie ist.
    . Diese versuchen schon immer alles abzuwehren, was Geld kostet.


    - Um unsere Keller zu retten, fuhren wir zu OBI, kauften eine Pumpe und beseitigten als Mieter das Wasser.
    . Ein Mieter befestigte provisorisch eine neue Schelle, so dass das Rohr erst einmal dicht war.

    - Es entstand in mehreren Kellern Sachschaden und am Gebäude große Feuchtigkeit.

    So. Weder die Hv noch die Eigentümergemeinschaft meldete sich danach. Irgend Jemand stellte ein Trockengerät auf.

    - Eine Mieterin fragte, wann die Rückstauklappe und diese Anlage von wem gewartet wurde. Die HV weigert sich diese Info weiter zu geben.

    Dies sind deren Antworten: Sie wollen alles auf die Mieter abwälzen.

    Von uns Mietern fragen wir uns:

    - Schaden durch Rückstauklappe oder Wasseranlage: Dafür. haftet im Normalfall der Eigentümer, soweit wir das recherchieren konnten.???
    - Ist die Eigentümergemeinschaft nicht verpflichtet einen funktionierenden Notdienst zu haben? BZW zur Verfügung zu stellen?
    - Ist sie nicht verpflichtet Schaden von den Mietern abzuwenden?
    - Ist die Abwälzung auf unsere Hausratsversiucherung rechtens?
    - Was soll dieser Satz mit den 20 cm vom Boden ? Das habe ich noch nie gehört.

    Hat Jemand hier Ratschläge? Dafür wären wir dankbar

    Hintergrund: Nach unserer Erfahrung sind die Eigentümer Leute die immer sagen "Das lohnt sich für mich nicht mehr" und investieren keinen Euro.
    Die Hausverwaltung bekommt offenbar sehr wenig Geld und deren Job scheint es zu sein jegliche Anliegen per Bumerang an den Mieter zurück zu spielen.


    Vielen Dank für jeden guten Hinweis und Tipp.


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