Fristlose Kündigung wegen Sanierung

  • Hallo,

    ich wurde fristlos gekündigt da das Haus saniert werden soll, das Haus ist eine Gemeinschaft jeder hat ein Zimmer Bad und Küche wird geteilt vor 2 Jahren wurde angekündigt (mündlich) das dass Haus saniert werden soll es gibt zwei Haushälften (eine vordere und eine hintere) da das vordere Haus zu erst saniert werden sollte bin ich bereits auf Wunsch des Vermieters in die hintere haushälfte gezogen man sagte uns das wir nicht ausziehen müssten nun soll die Sanierung beginnen und der Vermieter gab uns unangekündigt eine fristlose Kündigung (22.11.2025) ich solle bis zum 10.01.2025 ausgezogen sein. Die gründe in dem schreiben treffen nicht einmal zu weder besitze ich ein Balkon noch ist das Dach über mir undicht und der Fluchtweg über die Treppe (wie in jedem anderen Haus) ist freizugänglich. Darf er denn in so kurzer zeit fristlos Kündigen?

  • ja, leider . Verwertungskündigung, § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB

    ABER: hast du Zeugen zu der Aussage, dass ihr nicht ausziehen müsst? Wenn ja ab zum Mieterschutzbund.
    Vorher würde ich den Vermieter aber auf die Aussage ansprechen und auch zu bedenken geben, dass ihr?/du? auf Wunsch ja schon in die hintere Wohnung gezogen seid, ergo könnt ihr dort doch so lange wohnen bleiben, bis die sanierungsarbeiten vorne beendet sind?

    Wie gesagt-Mieterschutzbund !

  • Die Rechtsprechung stellt an eine Verwertungskündigung ziemlich hohe Ansprüche, wie diese begründet sein muss. Hier in diesem Beispiel bezieht sich der Vermieter aber ja noch nicht mal auf diesen Grund gemäß Gesetz. Deshalb ist es per se keine Verwertungskündigung.

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