Renovierte Wohnung übernommen - Schönheitsreparatur nach zwei Jahren bei Auszug

  • Hallo ihr Lieben,


    wir ziehen gerade aus unsrer Wohnung aus. Haben sie vor 2 Jahren gestrichen übernommen. In unsrem Mietvertrag steht folgendes (siehe Bild im Anhang).
    Dort ist von einer Anzahl von Jahren die Rede, nach der wieder renoviert werden muss. Die hätten wir ja noch nicht erreicht. Oder?
    (Ob das da alles überhaupt zulässig ist, sei mal dahingestellt.)

    Danke euch!

    Viele Grüße

  • Dort ist von einer Anzahl von Jahren die Rede, nach der wieder renoviert werden muss. Die hätten wir ja noch nicht erreicht. Oder?

    Aber es ist allgemein gehalten und der Verweis darauf, dass sich die Zeiträume je nach Zustand verlängern oder verkürzen.

    Es kommt also ganz darauf an, ob die Räume objektiv noch als renoviert angesehen werden können oder nicht. Allein nach der Zeit kann man nicht gehen.

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