Außerordentliche fristlose Kündigung des Mietvertrages

  • Am 01.08.2011 wurde mein Wohnungsmietvertrag zum 20.08.2011 fristlos gekündigt. Falls ich nicht ausziehe, will der Vermieter mir das Nutzungsrecht auf meinen PKW-Stellplatz, der Bestandteil des Wohnungsmietvertrages ist, entziehen. Nach meiner Meinung sind die Gründe des Vermieters zur fristlosen Kündigung nicht zutreffend. Ich werde also eine Räumungsklage zu erwarten haben. Darf der Vermieter meinen PKW am 21.08.2011 aus dem Grundstück abschleppen lassen?

  • Ob die fristlose Kündigung zutreffend ist, oder nicht, spielt keine Rolle. So lange im Falle eines Urteils keine Räumung der Wohnung durch einen Gerichtsvollzieher vollzogen wird, darf der Vermieter sich nicht eigenmächtig an Ihrem Pkw zu schaffen machen.

    Auch für die Räumung des Stellplatzes wäre dann der Gerichtsvollzieher zuständig.

  • Hallo texas3112,
    man sollte hier vielleicht ein wenig differenzieren. Fristlose Kuendigung ist das "Eine" und ein Raeumungsurteil das "Andere".

    Fristlose Kuendigung nehmen Sie z.B. an und geben die Mietsache "ordnungsgemaess" zurueck. Soweit ein normaler Ablauf.

    Wenn der Mieter NACH Beendigung des Mietverhaeltnis die Mietsache nicht zurueck gibt, kann bzw. muss der Vermieter beim Amtsgericht eine Raeumungsklage erheben um ein Raeumungsurteil zu bekommen. Wenn dann das Urteil besteht hat der Vermieter seine (rechtlichen) Moeglichkeiten wieder den Besitz an seinen Eigentum zu verschaffen. Anmerkung: Waehrend die Raeumungsfrist laeuft, besteht fuer den Vermieter die Moeglichkeit eine Nutzungsentschaedigung zu verlangen z.B. den vereinbarten Mietzins.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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