Am 01.08.2011 wurde mein Wohnungsmietvertrag zum 20.08.2011 fristlos gekündigt. Falls ich nicht ausziehe, will der Vermieter mir das Nutzungsrecht auf meinen PKW-Stellplatz, der Bestandteil des Wohnungsmietvertrages ist, entziehen. Nach meiner Meinung sind die Gründe des Vermieters zur fristlosen Kündigung nicht zutreffend. Ich werde also eine Räumungsklage zu erwarten haben. Darf der Vermieter meinen PKW am 21.08.2011 aus dem Grundstück abschleppen lassen?
Beiträge von texas3112
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