einvernehmliche Mieterhöhung

  • Unser Vermieter kam Anfang des Jahres auf uns zu und bat um eine einvernehmliche Mieterhöhung.

    Diese haben wir aufgrund diverser Mängel erst einmal abgelehnt. Hierzu hätten wir auch einige Fragen, ob eine generelle Mieterhöhung seitens des Vermieters möglich ist.
    Im Mietvertrag ist dafür nichts geregelt und es gibt bei uns auch keinen qualifizierten Mietspiegel, an dem sich orientiert werden kann. Die Benennung von drei Vergleichswohnungen ist ebenfalls in der Praxis schwierig, da die Wohnungen tatsächlich hinsichtlich Baujahr, Größe, Zimmerzahl, Ausstattung, etc. vergleichbar sein müssen.

    Die Mängel werden in den nächsten Tagen/Wochen abgeschlossen sein. Danach wird mit Sicherheit der Vermieter erneut auf uns zukommen bzgl. der einvernehmlichen Mieterhöhung.

    Unsere Heizungen gingen 4 Jahre lang so gut wie gar nicht. Wir hatten letztes Jahr im Winter teilweise 15-17 Grad in der Wohnung. Wir haben nie eine Mietminderung durchgesetzt (dummerweise). Der Vermieter war zu jeder Zeit zwar gewollt aber trotz mehrerer Fachfirmen konnte das Problem jahrelang nicht behoben werden. Aktuell sieht es sehr gut aus, dass dies nun erledigt ist und die Heizungen funktionieren. Auch aus diesem Grund, dass wir nie eine Mietminderung gemacht haben, wollen wir nicht einfach einer einvernehmlichen Mieterhöhung zustimmen. Dazu kommen noch diverse kleinere Probleme.


    Was wären die nächsten Schritte vom Vermieter um dies durchzusetzen - wenn er es überhaupt kann?


    VG

  • Was wären die nächsten Schritte vom Vermieter um dies durchzusetzen

    Der Vermieter müsste eine Mieterhöhung schreiben, die eine Begründung enthält, wie sie vom Gesetz her vorgesehen ist. Also entweder mit dem Mietspiegel, wobei auch ein einfacher genügt, oder 3 Vergleichswohnungen oder ein Gutachten. Nur damit kann er dann auch die Mieterhöhung gerichtlich durchsetzen, sofern alles darin korrekt ist.

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