Zusatzvereinbarung bei Veränderungen in der Wohnung

  • Nach mündlicher Absprach mit unserem Vermieter dürfen wir Veränderungen in der Wohnung vornehmen. Um uns abzusichern, würden wir gerne eine schriftliche Vereinbarung zu der Absprache aufsetzen, damit wir nach Auszug nicht verpflichtet sind, die Veränderungen wieder rückgängig zu machen. Bei den Veränderungen handelt es sich um das Streichen von Fliesen und Wandschränken, die der Mieter befürwortet. Wir verändern damit die vorher bestehende Farbe. Was muß man bei so einer Vereinbarung beachten? Danke für Tipps.

  • Hallo aquarius,

    "Um uns abzusichern, würden wir gerne eine schriftliche Vereinbarung..."
    Zu jeder Veränderung der Mietsache würde ich eine separate Vereinbarung aufsetzen, in der die Veränderung beschrieben wird UND was im Falle der Beendigung des Mietverhältnisses mit der Veränderung zu geschehen hat.
    Datum, Unterschriften von Mieter und Vermieter, evtl. Zeugen.

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