Nach mündlicher Absprach mit unserem Vermieter dürfen wir Veränderungen in der Wohnung vornehmen. Um uns abzusichern, würden wir gerne eine schriftliche Vereinbarung zu der Absprache aufsetzen, damit wir nach Auszug nicht verpflichtet sind, die Veränderungen wieder rückgängig zu machen. Bei den Veränderungen handelt es sich um das Streichen von Fliesen und Wandschränken, die der Mieter befürwortet. Wir verändern damit die vorher bestehende Farbe. Was muß man bei so einer Vereinbarung beachten? Danke für Tipps.
Beiträge von aquarius
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