Wechsel des Waschmaschinenanschlusses

  • Servus!

    Mein Mieter wohnt seit 4 Jahren in der Wohnung und hat sich nun eine neue Waschmaschine geleistet. Diese verlangt allerdings nach deutlich mehr Wasserdurchfluss als die vorherige und es wurde durch einen Installateur ein neuer Anschluss eingebaut.

    Frage:

    Wer bezahlt diesen Austausch?


    Ich meine, mein Mieter müsste ihn bezahlen, denn ich kann ja nichts dafür, dass er sich eine neue Waschmaschine gekauft hat. Ich hoffe, ich hab Recht?!?!


    Besten Dank für eure Antworten


    Christiane

  • Ich meine, mein Mieter müsste ihn bezahlen, denn ich kann ja nichts dafür, dass er sich eine neue Waschmaschine gekauft hat.

    Aus meiner Sicht muss der Vermieter einen üblichen Wasseranschluss bereitstellen. Wenn sich der Mieter nicht gerade eine Industriemaschine o.ä. gekauft hat, sondern eine normale haushaltsübliche Waschmaschine, kann er davon ausgehen, dass er sie in einer Mietwohnung nutzen kann. Wenn er dagegen Sonderwünsche wie höherer Durchfluss als üblich, Warmwasseranschluss o.ä. will, ist der Mieter in der Pflicht, dann sollte man das aber schon auch vorher kommunizieren.

  • Hey Schweinchenfan!

    Vielen Dank für Deine Antwort.

    Warum die neue Maschine einen höheren Durchfluss will, ist mir auch nicht ganz klar. Vermutlich einfach, weil sie neu ist.

    Mein Mieter hat sich evtl.beim Kauf auch keine großen Gedanken dazu gemacht, dass man für die neue WM etwa ändern muss.

    Da ich aber sehr zufrieden mit ihm bin, und ich ihn natürlich auch in der Wohnung behalten möchte, will ich deswegen kein Fass aufmachen.

    Trotzdem nochmal Danke!


    Eine schöne Woche!!

    Christiane

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