Außerordentliche Kündigung aufgrund von Nachbarn

  • Hallo, ich habe folgendes Anliegen. Ich möchte schleunigst aus meiner Wohnung raus. kann mir jemand sagen ob ich in folgendem Fall eine außerordentliche Kündigung durchführen kann?

    Ein Nachbar im Haus macht sich einen Spaß daraus, mitten in der Nacht pornografische Filme oder Musik auf höchster Lautstärke bei geöffnetem Fenster abzuspielen. Ein anderer – oder möglicherweise derselbe – Nachbar gerät ständig in Streit mit anderen Bewohnern, die lautstark und teilweise gewalttätig ausgetragen werden. Mehrere Hundehalter wohnen im Haus, und es kommt häufiger vor, dass die Hunde im Treppenhaus urinieren, ohne dass die Besitzer den Boden anschließend reinigen. Täglich laufen Personen im Treppenhaus auf und ab, um Drogengeschäfte abzuwickeln. Es riecht fast ständig nach Cannabis. Personen, die nicht im Haus wohnen, verschaffen sich Zutritt, um in unserem Treppenhaus Drogen zu konsumieren. Die ständigen Polizeieinsätze im Haus werden zunehmend zur Belastung.

    PS: Ich lebe mit meiner Frau und drei jungen Kindern in der Wohnung

  • Hallo,

    Gemäß § 569 Abs. 2 BGB kann jede Vertragspartei das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn eine nachhaltige Störung des Hausfriedens vorliegt und dadurch die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist für die beeinträchtigte Partei unter Abwägung aller Umstände unzumutbar ist.

    Viele Grüße!

  • Die Nennung des Paragraphen allein ist unglücklich. Denn das lässt den Fragesteller glauben, dass die Kündigung in jedem Fall wirksam sein wird. Und das kann man mit den gegebenen Informationen nicht beurteilen. Unter Anderen bedarf das einer Abmahnung gegen den Vermieter, und in der Frage ist nichts erwähnt, welche Versuche schon unternommen wurden, dass der Vermieter tätig wird. Man muss deshalb raten, einen Anwalt aufzusuchen, der die Sache bewertet. Wir können hier nur allgemeingültige Informationen geben, aber nicht den Einzelfall im Detail untersuchen.

  • Stimmt, vielen Dank für den Hinweis. Es sollte auch in erster Linie ein Hinweis sein, dass man sich auf den Paragraphen stützen kann. Wie man das rechtlich durchsetzt ist dann die zweite Sache.

    Viele Grüße!

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