Boden Estrich ungenügend für Bodenbelag

  • Hallo zusammen,

    wir ziehen theoretisch zum 01.09.24 in eine neue Mietwohnung.

    Bei Besichtigung und Vertragsunterzeichnung war die Wohnung noch eine komplette Baustelle.

    Es wird ohne Bodenbelag vermietet.

    Der Estrich war aufgeschnitten um neue Heizungsrohre zu verlegen.

    4 Wochen vor Mietbeginn durften wir die Wohnung ausmessen.

    Dabei ist dem Bodenverleger aufgefallen, dass die öffnung für die Rohre zwar verschlossen, aber nicht mit dem restlichen Boden verbunden wurde. Läuft man an einigen Stellen über den Boden, so knartscht es laut und es bewegt sich der halbe Boden im Raum auf und ab.

    Der Bodenverleger meint das eine Verlegung von Vinyl nicht so einfach möglich ist und er den gesamten Boden erst verbinden und die ganzen Löcher nivellieren müsste. Kosten mehrere std. €.

    Nun die Frage. Bin ich als Mieter für den Untergrund zuständig, damit ein Boden vernünftig verlegt werden kann? Wie verhalte ich mich bei der Wohnungsübergabe? Wer entscheidet ob der Boden so als Mieter übernommen werden muss, wenn Verleger sagen kein Bidenbelag möglich? Wie geht man vor?

    Dem Mieter haben wir darauf hingewiesen und für diesen ist alles ok aber er guckt mal.


    Falls wer einen Rat hat, vielen Dank.

    Schöne Grüße

    André

  • Hallo,

    es ist schwierig zu beurteilen, wenn man es nicht vor Ort gesehen hat. Es gibt jedoch große Unterschiede bei der Verlegung von Bodenbelägen, was die Vorarbeiten/ Nivellierung angeht. Teppich passt sich zum Beispiel deutlich besser an den (unebenen) Untergrund an als Laminat. Offensichtlich hat Ihr Vermieter diesbezüglich andere Vorstellungen, als der von Ihnen beauftragte Bodenleger. Gerade in Altbauten ist der Boden manchmal schief und krumm, aber vermieten kann man diese trotzdem.

    Vielleicht lässt der Vermieter ja noch ein bisschen mit sich reden, dass er einen Anteil der Kosten für die Verbesserungsmaßnahmen am Untergrund übernimmt. Ansonsten werden Sie wohl in den sauren Apfel beißen müssen und die Kosten übernehmen. Denn ohne vernünftigen Untergrund liegt Ihr Vinyl nachher nicht richtig und Sie ärgern sich bei jedem knarrenden Schritt. Und schließlich wollen Sie die Wohnung ja übernehmen, oder?

    Bei der Wohnungsübergabe würde ich diesen Mangel auf jeden Fall im Übergabeprotokoll festhalten und wenn möglich auch Fotos davon machen.

    Viele Grüße!

  • Denn ohne vernünftigen Untergrund liegt Ihr Vinyl nachher nicht richtig

    Denken Sie nicht auch, dass diese Erkenntnis Grund genug für die Schlussfolgerung ist, dass der Vermieter seinen Pflichten gemäß §535 BGB (Zitat: "Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen") nicht nachkommen würde und es sich somit um einen Mangel handelt, den man als Mieter nicht hinnehmen muss und auf Nachbesserung bestehen kann?

  • Tja, die Idee ist auf jeden Fall gut, aber ob sich der Vermieter darauf einlässt?

    Er hat ja wahrscheinlich nicht im Vertrag zugesagt, dass sich auf dem Boden Vinyl verlegen lässt.

    Ein vertragsgemäßer Gebrauch wäre bestimmt auch mit Teppich möglich, welcher die Unebenheit und Bewegung des Untergrundes einfach ausgleicht.

    Wirklich beurteilen kann man es jedoch nur, wenn man es vor Ort gesehen hat. Wenn wirklich Handwerker-Pfusch beim Verschließen der Rohre vorliegt, dann hat der Vermieter sicherlich ein Eigeninteresse daran, dass dieser behoben wird. Denn wenn sich die Rohre unter dem Estrich bewegen, dann können sie eventuell sogar Schaden nehmen und es droht ein Wasserschaden.

    Viele Grüße!

  • auch mit Teppich möglich, welcher die Unebenheit und Bewegung des Untergrundes einfach ausgleicht.

    Das bezweifle ich stark. Nach der Schilderung zu urteilen dürfte es wahrscheinlich auch mit einem Teppich an Unzumutbarkeit grenzen, dass man die Wohnung normal verwenden kann, wenn sich bei jedem Schritt irgend was verschiebt unter den Füßen.

    Selbstverständlich muss man bei der Übergabe den Zustand im Protokoll vermerken, dass dann hinterher nicht gesagt werden kann, man habe es so akzeptiert wie es ist.

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