Hornissennest neben Schlafzimmerfenster wird nicht entfernt

  • Moin

    Bei meiner Mutter hatten sich unbemerkt Hornissen hinter der Holzverkleidung der Außenwand, unter Dachziegel und in angrenzenden Hohlräumen eingenistet. n
    Sie Bewohnt eine Dachwohnung im 4. OG. Fenster an der Frontseite lassen sich kaum öffnen, ohne das unerwünschte Besucher in der Wohnung landen, der Überdachte Balkon ist auch betroffen. Dort fliegen auch immer wieder Hornissen in die Wohnung. Bei der Hitze muss ständig, vor allem Nachts belüftet werden. Licht zieht die Tierchen an.
    Ohne lange Drehleiter oder ein Baugerüst mit mind. 14m kommt man da nicht hoch.


    Die Hausverwaltung schreibt, ein Hornissennest darf nicht entfernt werden, was nachvollziehbar ist.

    Dafür mussten sie jetzt doch dafür sorgen, dass alternative Maßnahmen ergriffen werden wie effektive Fliegengitter mit Klapprahmen überall dort anzubringen, wo diese notwendig sind?

    Wäre die Hausverwaltung nicht verpflichtet auch hier die Kosten zu übernehmen? Die alte Frau kann dies selbst nicht machen, ich hätte 220km Anfahrtsweg.

    Ideen hierzu?

  • Hallo,

    in der Regel ist der Vermieter verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen und die Kosten zu übernehmen, wenn die Nutzung der Wohnung durch äußere Umstände beeinträchtigt wird. Das bedeutet, dass die Hausverwaltung für die Kosten der Installation von Fliegengittern aufkommen sollte, um die Belüftung der Wohnung zu ermöglichen und gleichzeitig das Eindringen von Hornissen zu verhindern.

    Es wäre ratsam, die Hausverwaltung schriftlich auf die Dringlichkeit der Situation hinzuweisen und um eine schnelle Lösung zu bitten.

    Viele Grüße!

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