Hallo zusammen,
mir ist im Februar 2024 beim Einzug in unsere Wohnung ein Schrank umgekippt und hat eine in einer teuren Spachteltechnik gefertigte Wand beschädigt. Es sind im Randbereich ein paar tiefere Löcher entstanden und gegenüber an einer verputzten Wand wurde auch noch Putz beschädigt. Ich habe den Schaden der Versicherung gemeldet, die Übernahme wurde zugesagt.
Nach etlichen Wochen war der "Handwerker, der seit Jahren alle Wände in diesen Häusern macht" da und bezweifelte erstmal dass der Schaden punktuell repariert werden könnte. Allerdings sind schon Vorschäden im Sichtbereich an der Wand, die laut Vermieter noch vor unserem Einzug hätten sachgerecht repariert werden sollen, die aber nun aussehen als hätte jemand farblich unpassendes Knetgummi reingestopft, das nun schon Risse zeigt, bzw. zu pastöse Farbe in einem unpassenden Farbton draufgespachtelt.
Der Handwerker wusste von diesen Ausbesserungen übrigens nichts und war sichtlich schockiert. Ich denke, einem möglichen Anspruch, die Wand komplett auf unsere Kosten erneuern zu lassen, entfällt hiermit (es handelt sich um eine Technik, wo Farbe in vielen Schichten aufgetragen und abgeschliffen wird, was durch den auf etliche Tage verteilten Aufwand sehr teuer ist, mindestens gut vier-, wahrscheinlich fünfstellig). Der Vermieter selbst hat ja offenbar diese schlechte Reparaturqualität akzeptiert.
Der Maler ist nun auf Monate hinaus schwer erkrankt, der Sohn des Malers, der die Wand ursprünglich gemacht hat, steht aus unbekannten Gründen auch nicht zur Verfügung. Ein befreundeter Maler meinte, jemand der diese Technik beherrscht, würde das zwar nicht unsichtbar hinbekommen, aber definitiv erheblich besser als diese Knetgummistümperei.
Nun laufen wir seit Einzug dem Vermieter wegen einiger anderer Schäden, die auch vor unserem Einzug hätten erledigt werden sollen, hinterher. Es handelt sich um einen Hagelschaden vom Sommer 2023, und da er mit verschiedenen Versicherungen der einzelnen Häuser etwas "deichseln" und dann auch noch die Baumaßnahmen synchronisieren will, zieht sich das. In diesem Zusammenhang haben wir nun fast monatlich nachgefragt, was denn mit der Wand wäre, da wir langsam gerne etwas dort hinstellen würden.
Seine Antwort war nun "Ich denke wir sollten das machen wenn Sie ausziehen…dann könne Sie das schon fertig machen. Die Versicherung ist das ja gemeldet… Denke denen ist das egal.". Wohlgemerkt, wir sind erst seit einem halben Jahr in der Wohnung, und planen auch nicht so schnell wieder auszuziehen. Es ist durchaus ein mehrjähriges bis jahrzehntelanges Mietverhältnis angestrebt und auch von seiner Seite gewollt.
Meine Versicherung sagt, nach drei Jahren wären alle Ansprüche verjährt und weder die Versicherung noch wir müssten zahlen. Abgesehen davon dass es von uns sehr nett wäre, ihn auf seinen Irrtum hinzuweisen - sind wir durch die "Nichtreaktion" auf seinen Plan verpflichtet, nach der Verjährung trotzdem noch etwas zu zahlen? Nach dem Motto "Sie hätten ja widersprechen müssen und auf die Verjährung hinweisen müssen"?
Oder können wir es auf uns zukommen lassen und bei Auszug in >3a einfach sagen, dass es verjährt ist und er Pech hat? Moralische Bewertung mal außen vor.
Danke für Eure Ideen.
Napali