Fruggel herzlichen Dank! Das ist in der Tat ein guter Vorschlag, insbesondere bei einem Vermieter, der nicht zu Potte kommt. Einen Kostenvoranschlag kriegt man noch leichter als dass der die ganze Reparatur organisiert...
Beiträge von Napali
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Fruggel Herzlichen Dank für Deine Antwort! Dann werden wir also den Vermieter um eine zeitnahe Reparatur bitten. Sonst muss ich am Ende noch zahlen, und die Versicherung redet sich mit Verjährung raus...
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Hallo zusammen,
mir ist im Februar 2024 beim Einzug in unsere Wohnung ein Schrank umgekippt und hat eine in einer teuren Spachteltechnik gefertigte Wand beschädigt. Es sind im Randbereich ein paar tiefere Löcher entstanden und gegenüber an einer verputzten Wand wurde auch noch Putz beschädigt. Ich habe den Schaden der Versicherung gemeldet, die Übernahme wurde zugesagt.
Nach etlichen Wochen war der "Handwerker, der seit Jahren alle Wände in diesen Häusern macht" da und bezweifelte erstmal dass der Schaden punktuell repariert werden könnte. Allerdings sind schon Vorschäden im Sichtbereich an der Wand, die laut Vermieter noch vor unserem Einzug hätten sachgerecht repariert werden sollen, die aber nun aussehen als hätte jemand farblich unpassendes Knetgummi reingestopft, das nun schon Risse zeigt, bzw. zu pastöse Farbe in einem unpassenden Farbton draufgespachtelt.
Der Handwerker wusste von diesen Ausbesserungen übrigens nichts und war sichtlich schockiert. Ich denke, einem möglichen Anspruch, die Wand komplett auf unsere Kosten erneuern zu lassen, entfällt hiermit (es handelt sich um eine Technik, wo Farbe in vielen Schichten aufgetragen und abgeschliffen wird, was durch den auf etliche Tage verteilten Aufwand sehr teuer ist, mindestens gut vier-, wahrscheinlich fünfstellig). Der Vermieter selbst hat ja offenbar diese schlechte Reparaturqualität akzeptiert.
Der Maler ist nun auf Monate hinaus schwer erkrankt, der Sohn des Malers, der die Wand ursprünglich gemacht hat, steht aus unbekannten Gründen auch nicht zur Verfügung. Ein befreundeter Maler meinte, jemand der diese Technik beherrscht, würde das zwar nicht unsichtbar hinbekommen, aber definitiv erheblich besser als diese Knetgummistümperei.
Nun laufen wir seit Einzug dem Vermieter wegen einiger anderer Schäden, die auch vor unserem Einzug hätten erledigt werden sollen, hinterher. Es handelt sich um einen Hagelschaden vom Sommer 2023, und da er mit verschiedenen Versicherungen der einzelnen Häuser etwas "deichseln" und dann auch noch die Baumaßnahmen synchronisieren will, zieht sich das. In diesem Zusammenhang haben wir nun fast monatlich nachgefragt, was denn mit der Wand wäre, da wir langsam gerne etwas dort hinstellen würden.
Seine Antwort war nun "Ich denke wir sollten das machen wenn Sie ausziehen…dann könne Sie das schon fertig machen. Die Versicherung ist das ja gemeldet… Denke denen ist das egal.". Wohlgemerkt, wir sind erst seit einem halben Jahr in der Wohnung, und planen auch nicht so schnell wieder auszuziehen. Es ist durchaus ein mehrjähriges bis jahrzehntelanges Mietverhältnis angestrebt und auch von seiner Seite gewollt.
Meine Versicherung sagt, nach drei Jahren wären alle Ansprüche verjährt und weder die Versicherung noch wir müssten zahlen. Abgesehen davon dass es von uns sehr nett wäre, ihn auf seinen Irrtum hinzuweisen - sind wir durch die "Nichtreaktion" auf seinen Plan verpflichtet, nach der Verjährung trotzdem noch etwas zu zahlen? Nach dem Motto "Sie hätten ja widersprechen müssen und auf die Verjährung hinweisen müssen"?
Oder können wir es auf uns zukommen lassen und bei Auszug in >3a einfach sagen, dass es verjährt ist und er Pech hat? Moralische Bewertung mal außen vor.
Danke für Eure Ideen.
Napali -
Einfacher wäre es, wenn man einem Freund oder jemandem aus der Familie einen Schlüssel hinterlässt. Denn man hat auch während einer längeren Abwesenheit wie z.b. Urlaub eine Obhutspflicht für die Wohnung.
Klar, so jemanden wird es geben. Diese Personen sind im Zweifel aber nicht so dauerhaft verfügbar wie ein Sicherheitsdienst sondern ihrerseits vielleicht auch mal weg. Weder Pflanzen noch Tiere brauchen bei uns derzeit eine tägliche Versorgung. Da reicht es wenn alle paar Tage jemand vorbeischaut, und dazwischen kann derjenige gerne kurz wegfahren.
Wenn was ganz Dringendes ist wie Feuer wird ja eh nicht auf den Schlüssel gewartet, falls den dann anwesenden Personen überhaupt bekannt wäre wo der ist.
Wobei ich ehrlich gesagt bei den meisten Urlaubsvertretungen bisher nie die ganze Wohnung durchgeschaut habe bzw habe durchschauen lassen ob irgendwo ein Schaden aufgetreten ist.
Selbst während ich wo wohne, und sicher jetzt erst recht im großen Haus, bin ich nicht zwingend täglich in jedem Raum. Im Haus möglicherweise nicht mal in jeder Etage.
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Die bekommt man in allen Größen und Längen zu kaufen.
Danke für den Hinweis! Wie oben bereits geschrieben, habe ich gelesen dass die "Schlosskästen" für Buntbart- und Zylinderschlösser unterschiedlich und nicht so leicht auszutauschen sind.
Wenn das aber nicht stimmt, und man ein Buntbartschloss einfach durch ein Zylinderschloss ersetzen kann, wäre das natürlich gut.
Da muss sich nun der Vermieter eine Lösung einfallen lassen. Als Mieter hat man ein Recht auf Unversehrtheit der Wohnung.
vielen Dank für die Info! Gut zu wissen dass anscheinend unser Recht auf Unversehrtheit der Wohnung stärker wiegt als das Recht der Nachbarin auf Strom.
Wir haben uns schon erkundigt und würden ggf sogar einer Hinterlegung des Schlüssels bei einem Sicherheitsdienst zustimmen, der dann ggf mit Schlüssel käme und den Strom wieder anschaltet. Kosten wären natürlich vom Vermieter zu tragen. Dazu müssen wir aber erstmal die Sicherheitsfirma erreichen. Schlüsseldepot und -bringdienst bieten sie auf jeden Fall an. Idealerweise halt auch das Wiederanschalten des Stroms.
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Vielen Dank für den Hinweis mit dem Austausch der Buntbartschlösser. Ich hatte gelesen dass man dazu den ganzen "Schlosskasten" (also das Ding was in der Tür steckt) tauschen muss und dann die Maße unterschiedlich sind.
Als zusätzliches Problem kam jetzt noch dazu dass die Hausratversicherung wohl eine Wohnungsaußentür mit bündig eingebautem Zylinderschloss voraussetzt damit bei Diebstahl gezahlt wird.
Was den Stromkasten angeht - da geht es nicht um geplante Besuche der Mieterin. Das kann sie nach Voranmeldung gerne tun. Da können wir sie dann auch durch die Garage reinlassen damit sie nicht durch unsere Wohnung stiefelte.
Sondern es geht um den Fall eines Stromausfalls. Ohne Strom funktionieren die Türcodes an Wohnungs- und Garagentür nicht, und wir kommen nur über die obere Tür in die Wohnung. Und wenn wir nicht da sind, soll sie den auf der oberen Tür liegenden Schlüssel nehmen, ohne uns durch unsere Wohnung (Galerie und Wohnzimmer) in den Keller laufen und dort den Strom zu ihrer Wohnung wieder einschalten eben der Hauptschalter der gesamten Stromversorgung, an der auch ihre Wohnung hängt, in unserem Keller ist.
Und auch wenn sie sich an den Vermieter wendet - der muss ja dann genauso in unserer Abwesenheit durch unsere Wohnung.
Das Haus ist völlig bescheuert gebaut, nur wurde uns das erst zur Übergabe gesagt. Hätten wir das bei der Besichtigung oder zur Vertragsunterzeichnung erfahren, hätten wir das Haus niemals gemietet, da insbesondere mir sehr wichtig ist, dass in meiner Abwesenheit keiner durch meine Wohnung läuft.
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Herzlichen Dank für Deine Antwort! Die andere Mieterin hat einen separaten Zähler mit separatem Anschluss, der in unserem Keller hängt. Wie der abgelesen wird, weiß ich nicht. Wahrscheinlich meldet sie sich dann. Aber wir müssen nichts vorschießen.
Der Zugang bezieht sich nur auf Stromausfall falls der FI-Schalter auslöst bzw der sonstwie am Hauptsicherungskasten behebbar wäre. Die Haupt-Wohnungstür und das Garagentor sind mit Codetastatur zu öffnen, und die gehen dann natürlich auch nicht.
Von der Garage kommt man über eine Tür zum Kellerabgang und weiter durch eine Tür ins Wohnzimmer. Aber auch alles wieder nur normale Innentüren mit Buntbartschlüssel.
Das Stromproblem wurde weder bei den beiden Besichtigungen noch bei der Vertragsunterzeichnung gesagt, obwohl das ja deutlich von üblichen Gepflogenheiten abweicht. Auf den Wunsch (Besichtigung) bzw die von ihm gefühlte Notwendigkeit (Vertragsunterzeichnung), die Nachbarin mit WLAN zu versorgen, weil nicht mal ein Netzkabel dorthin verlegt wurde, hat er ja wenn auch zögerlich hingewiesen.
Eine eigene Internetleitung ins Apartment geht angeblich laut Vermieter nicht. Insofern bliebe wahrscheinlich nur eine mobile Versorgung.
Nachtrag: Umbau geht nicht mehr. Einzug ist in vier Tagen. Eigentlich war uns ja auch mündlich versprochen dass wir am 20.1. reinkönnen, jetzt war gestern das Wohnzimmerparkett noch nicht mal voll belastbar weil er es zu kurzfristig hat wachsen lassen...
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Guten Tag und schon einmal vielen Dank für Eure Zeit!
Wir haben gestern ein Reihenhaus zur Miete übernommen und es sind mir einige Dinge sauer aufgestoßen.
Das Haus hat eine gemeinsame Haustür mit einem vermieteten Apartment im 1. Stock. Hinter der Haustür geht es in unseren Bereich und die Treppe hoch zum Apartment und einem weiteren Zugang zu unserem Bereich.
Zumindest unsere Türen haben nur "normale" Zimmerschlüssel, was uns bei der Besichtigung nicht aufgefallen ist (weil es einfach so absurd ist). Sowohl an der Außentür vom Garten, an der Garage mit Zugang in unseren Bereich als auch an unserer "Wohnungstür" sind Tastaturen für Codes.
Gestern bei der Hausübergabe wurde uns gesagt, dass der Schlüssel zur oberen Tür, gegenüber der Apartmenttür, immer auf der Außenseite auf dem Türrahmen zu liegen hat weil das Apartment an unserem Strom hängt. Und wenn Stromausfall ist und wir nicht da sind, soll die Mieterin dann bei uns in den Keller gehen können um die Sicherung wieder reinzumachen. Das ist auch bereits einmal vorgekommen. Aufgrund des Schnittes des Hauses muss man von besagter Tür durch das Wohnzimmer laufen, wir können also nicht vorab im Urlaub Türen so versperren dass keine wesentlichen Wohnungsteile betreten werden können. Sie arbeitet auch in einem möglicherweise etwas zwielichtigen Bereich und könnte ggf auch z.B. erpressbar werden und sich dann zu Dingen hinreißen lassen die für uns nicht ganz so schön sind.
Außerdem wird von uns wohl erwartet, dass die Türcodes (Garage mit direktem Wohnungszugang, Wohnungstür und Außentür vom Garten) gleich bleiben. Der Sohn des Vermieters wohnt im gleichen Reihenhauskomplex (3 Reihenhauseinheiten mit mindestens zwei Einliegerwohnungen) und wir wissen nicht, wer alles die Codes hat.
Bei der Hausbesichtigung wurde gesagt dass die Mieterin des Apartments mit am WLAN hängt und das gegen eine kleine monatliche Zahlung gerne beibehalten werden soll. Nach der Vertragsunterzeichnung hieß es, dass sie nur über unseren Anschluss versorgt werden kann und wir sie quasi übernehmen "müssen" weil es keinen eigenen Anschluss für das Apartment gibt. Finde ich rechtlich schwierig, falls sie oder ein Nachmieter Straftaten im Netz begeht. Außerdem reicht uns ein kleinerer Anschluss, sie streamt aber und wegen allgemeiner Netzüberlastung wurde uns vom Vermieter eine 300er Leitung nahegelegt. Uns reicht aber 100 locker (bisher mit 50 nie Probleme gehabt), so dass es hier auch noch zu Konflikten kommen kann. Zur Not müsste sie die Preisdifferenz zahlen.
Ist das zulässig?
Haben wir einen Anspruch auf ordentliche Zylinderschlösser in Außentüren?
Müssen wir es dulden dass die Nachbarin die Möglichkeit hat, jederzeit durch unser Wohnzimmer zu laufen?
Müssen wir es dulden dass eine uns unbekannte Zahl an Personen die Codes hat und sich jederzeit Zutritt zu unserer Wohnung verschaffen kann?
Müssen wir es dulden dass die Nachbarin über unser Netz mitsurft?
Besten Dank für Eure Kommentare.
Viele Grüße
Napali
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