Nach teuer Ablöse vom Vormieter - erneutes Recht auf Ablöse vom Nachmieter festhalten?

  • Guten Tag,

    der aktuelle Mieter einer potentiell neuen Wohnung hat viel in Eigenarbeit renoviert und in eine Mietwohnung investiert und schlägt uns als Nachmieter vor - allerdings nur wenn wir bereit sind die (sehr teure) Küche und 2-3 Einbauschränke abzulösen.

    Unsere Angst ist nun, dass der Vermieter bei einem möglichen zukünftigen Auszug unsererseits von uns verlangen könnte, alle baulichen Maßnahmen zu entfernen (also ein massiver (!) Wertverlust der Küche und der Einbauschränke). Vielmehr würden wir uns gerne absichern, damit auch wir wieder das Recht bzw. die Möglichkeit hätten unserem zukünftigen Nachmieter die Küche sowie die Schränke zu verkaufen (also den Prozess zu wiederholen, den wir ja selbst gerade durchmachen würden).

    Könnte man sowas im Mietvertrag festhalten? Wie könnte man dies tun bzw. welche Elemente sollten auf jeden Fall aufgenommen werden?


    Wären über jeden Hinweis bzw. Tipp sehr dankbar!


    Um das vielleicht noch mit ein paar Zahlen zu füttern:

    wir sprechen von einem initialen Invest des derzeigen Mieters vor 10 Jahren von 34.000€ für Küche und 2 Einbauschränke (belegt durch Rechnung vom Küchenbauer und Schreiner). Schränke sehen optisch noch top aus, Küche ebenfalls (Spülmaschine und Kühlschrank sind zudem neu und haben noch Garantie).

    Von uns will er nun 50% des genannten Betrags.

  • Ihr könnt den Vermieter natürlich danach fragen, aber ich würde das als Vermieter nie in einen Mietvertrag schreiben, weil das für den Vermieter ausschließlich Nachteile und keinen einzigen Vorteil hat:

    Was passiert, wenn ihr keinen Nachmieter findet, der das zu euren Konditionen abkauft? Zahlt ihr dann solange den Mietausfall, bis sich jemand gefunden hat? Was passiert, wenn der Vermieter einen Mieter bevorzugt, der die Einbauten nicht will? Darf er dann an den nicht vermieten?

    Ich würde nie so viel Geld in einer Mietwohnung investieren. Andererseits kann man eine hochwertige Küche auch einfach umziehen, bei Einbauschränken vermutlich eher schwierig.

  • Danke für die Antwort. Wäre es aber zumindest denkbar auf Seiten des Vermieters auf die Rückbaupflicht zu verzichten? So dass wir uns immerhin aussuchen könnten ob wir die Möbel mitnehmen, verkaufen oder im schlimmsten Fall einfach drin lassen (aber sie nicht noch teuer entsorgen lassen müssten)?

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