Vermieter behält Teil der Kaution ein für Brausestange und Armatur

  • Hallo Zusammen,

    wie im Titel zu sehen, geht um um die Kaution welche wir nur gemindert wiederbekommen haben. Grund hierfür, sind die Erneuerung der Duschstange und der Armatur + Handwerkskosten. Insgesamt dreht es sich um 400€ welche der Kaution abgezogen wurden.
    Es gab kein Übergabeprotokoll und alle Parteien (neuer Mieter, ich, Vermieter) haben sich mündlich auf eine "unrenovierte Übergabe" geeinigt. Nun, 3 Wochen später, bekommen wir die Nachricht der Vermieterin dass sich die neue Mieterin beschwert hat, dass die Duschstange und Armatur kaputt seien. Die Erneuerung wurde uns nun bei der Rückzahlung der Kaution abgezogen.

    Ist das richtig so?

    Liebe Grüße

  • Verschlechterungen durch normalen Gebrauch gehen gemäß §538 BGB immer zulasten des Vermieters. Man müsste dem Vermieter also zunächst die Frage stellen, wie er seinen Anspruch juristisch begründet. Aus der Antwort ergibt sich dann Weiteres. Vielleicht ist er der Meinung, dass die Beschädigung schuldhaft entstanden ist.

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