Elektro Modernisierung

  • Moin.

    Ich bin vor fast 10 Jahren in eine Wohnung/Haus gezogen aus den 50er Jahren.

    Die Stromkabel mussten erneuert werden, da sie nicht mehr der Norm? entsprachen.

    Die Vermietergesellschaft berechnet mir eine Modernisierung der -Installation von 2% pro qm.

    Ist das überhaupt rechtens?

    Dieser Vermieter hat mir auch, in meinem letzten Beitrag, das Auswechseln der Sanitäranlagen als komplette Modernisierung verkauft, was nicht stimmte, was er auch schriftlich zugab, aber mir rückwirkend nichts erstatten möchte. Ich werde dieser Gesellschaft demnächst einen Brief und versuchen mit dem § 8 Abs. 2 Satz 3 WoBindG bzw. § 5 WiStG zu arbeiten. Kennt sich da evtl. jemand aus? Danke

  • Die Stromkabel mussten erneuert werden, da sie nicht mehr der Norm? entsprachen.

    Der Austausch von Stromleitungen ist eine Erhaltungsmaßnahme und gilt nicht als Modernisierung. Für eine Modernisierung müsste sich die Wohnqualität verbessern.

    was er auch schriftlich zugab, aber mir rückwirkend nichts erstatten möchte

    Das ist doch kein Problem, da es das Rechtsmittel der Aufrechnung gibt.

    versuchen mit dem § 8 Abs. 2 Satz 3 WoBindG bzw. § 5 WiStG zu arbeiten

    Damit kann man in diesem Fall nicht argumentieren. Der §812 BGB wäre hier relevant. Man sollte sich von einem Anwalt beraten lassen, wenn man nicht genau weiß, was man tun soll.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!