in welchen Fällen eine Mietminderung möglich ist

  • Hallo meine Miete wurde jetzt schon drei mal hintereinander erhöht, heuer die Kaltmiete und die letzten Mal die NK. Begründung heuer, der Mietspiegel seih nicht mehr aktuell.

    Aber nur der eigentliche Frage, was gehört eigentlich alles zu einer Mietminderung?

    Habe ein paar Sachen die ich nicht OK finde, z.B. ging der Aufzug 6 Monate nicht und der DuplexParker ging auch über ein halbes Jahr nicht, konnte quasi nicht genutzt werden weil das rauf und runter fahren nicht ging und das Auto eingesperrt war.

    Was ist mit Ungeziefer in der Wohnung und Tauben (dreck) am Fensterbrett.

    Dann habe ich im Sommer hier direkte Sonneneinstrahlung, kein Rollladen, komme mir vor wie in der Sauna, bin schon schweißgebadet wenn ich nur auf der Couch oder im Bett liege oder aufs WC gehe, es hat permanent 28 Grad und ich habe nur ein Zimmer. Sogar die Schokolade im Schrank ist weich und schmilzt.

    Im Winter schwitzen die Fensterscheiben, die sind beschlagen, erst wenn ich beide Heizungen voll aufmache ist es besser, habe aber noch nasse Ränder am Fenster. Kann ja nicht in der Sauna wohnen.

    Und die Luftfeuchtigkeit hat immer so 70%, lüften hilft auch nicht viel weil es auf 64% geht aber dann wieder hoch geht.... deshalb habe ich auch Schimmel in den Fensterrahmen aussen zur Wand...alle sagen ich soll lüften aber ich kann ja nicht den ganzen Tag lüften, habe ich alles schon probiert... ich denke das liegt an der Bauweise des Hauses und an den undichten Fenstern?

    Und seit Jahren liegen hier an die 60m Koaxialkabel im Raum die mal nach oben verlegt werden sollten.

    Was könnte man den nun als Minderung ansehen?

  • Zunächst einmal: eine Erhöhung der Nebenkosten(vorauszahlungen) hat nichts mit einer Mieterhöhung zu tun. Diese Kosten gibt der Vermieter einfach nur weiter.

    Habe ein paar Sachen die ich nicht OK finde, z.B. ging der Aufzug 6 Monate nicht und der DuplexParker ging auch über ein halbes Jahr nicht, konnte quasi nicht genutzt werden weil das rauf und runter fahren nicht ging und das Auto eingesperrt war.

    Nicht rückwirkend, aber diese Punkte berechtigen prinzipiell zu einer Mietminderung. Wie hoch diese dann ausfällt, muss man im Einzelfall sehen. Beim Stellplatz wohl die gesamte Miete oder ein ortsübliche Miete, wenn nicht explizit etwas im Mietvertrag steht. Beim Aufzug kommt es darauf an, wie stark damit die Nutzung der Wohnung eingeschränkt ist. Dies dürfte bei einer gehbehinderten Person im 10. Stock anders aussehen als bei einer fitten Person im 1. Stock.

    Dann habe ich im Sommer hier direkte Sonneneinstrahlung, kein Rollladen, komme mir vor wie in der Sauna, bin schon schweißgebadet wenn ich nur auf der Couch oder im Bett liege oder aufs WC gehe, es hat permanent 28 Grad und ich habe nur ein Zimmer. Sogar die Schokolade im Schrank ist weich und schmilzt.

    Ich gehe davon aus, dass das bei Anmietung der Wohnung auch bereits der Fall war. Dann gilt der Zustand "ohne Rollladen" als der vertragsgemäße Zustand und ist so hinzunehmen. Das wäre nur anders, wenn der bisherige Rollladen defekt ist.

    Im Winter schwitzen die Fensterscheiben, die sind beschlagen, erst wenn ich beide Heizungen voll aufmache ist es besser, habe aber noch nasse Ränder am Fenster. Kann ja nicht in der Sauna wohnen.

    Und die Luftfeuchtigkeit hat immer so 70%, lüften hilft auch nicht viel weil es auf 64% geht aber dann wieder hoch geht.... deshalb habe ich auch Schimmel in den Fensterrahmen aussen zur Wand...alle sagen ich soll lüften aber ich kann ja nicht den ganzen Tag lüften, habe ich alles schon probiert... ich denke das liegt an der Bauweise des Hauses und an den undichten Fenstern?

    Auch das dürfte i.d.R. hinzunehmen sein. Dass alte Fenster verbaut sind, war bei Vertragsabschluss bekannt. 70% Luftfeuchtigkeit (im Winter) dauerhaft ist zu hoch und es muss mehr gelüftet und ggf. auch mehr geheizt werden. Wären die Fenster zugig, würde die Luftfeuchtigkeit im Winter sinken, weil diese draußen absolut niedriger ist. So klingt das nur danach, als wären die Fenster einfach kalt und im Raum wäre es feucht. Wände, Gegenstände etc. nehmen Feuchtigkeit auf und es kann dauern, bis diese signifikant und dauerhaft sinkt, ggf. muss man öfter lüften und/oder mehr heizen.

    ich denke das liegt an der Bauweise des Hauses

    Letzten Endes ja, aber das hast du genau so angemietet. Das grobe Baujahr dürfte mindestens seit der Pflicht zum Energieausweis bei Vertragsabschluss bekannt sein. Alte Häuser mit alten Fenstern haben kalte Wände und noch kältere Fenster im Winter, Tauwasser dort incl., im Sommer ist es heiß. Das ist bekanntermaßen so, wenn die Häuser nicht energetisch saniert werden. Heute will niemand unnötig Heizenergie verbrauchen, früher war Heizöl oder Holz billig, gelüftet wird auch nur wenig. Der Hitzeschutz wurde erst in den letzten Jahren überhaupt zum Thema bei Baugenehmigungen (2009!!). Wer heutigen Standard möchte, muss in einen Neubau der letzten 15 Jahre ziehen. Da gibt es keine kalten Wände und Fenster mehr und auch Hitzeschutz ist gegeben.

    Und seit Jahren liegen hier an die 60m Koaxialkabel im Raum die mal nach oben verlegt werden sollten.

    Dann den Vermieter auffordern, diese zu beseitigen und dabei eine Ersatzvornahme ankündigen. Eine Mietminderung wegen der eingeschränkten Nutzung dürfte so gering sein, dass das kein Konsequenzen haben wird.

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