Hallo,
wir haben einen klassischen Indexmietvertrag. Hier ist vereinbart, dass die Miete JÄHRLICH um den Index erhöht wird.
Wir sind am 31.3.21 in unsere Wohnung eingezogen. Bisher wurde die Miete nicht erhöht. Nun verlangt der Vermieter die erste Mieterhöhung. Er berechnet hierzu die Änderung zwischen 2024 und 2021.
Meine Frage:
Ist dies so in Ordnung oder darf er nur die Erhöhung von 2023 auf 2024 geltend machen?
Vielen Dank und viele Grüße