Mieterhöhungen prozentual unterschiedlich im 6-Parteien-Haus

  • Darf ein Vermieter in einem Mehr-Parteien-Haus mit unterschiedlich großen Wohnungen (85 - 105 m²), die gleiche Erhöhung von 100 € je Wohnung vornehmen?

  • Sofern damit die ortsübliche Vergleichsmiete und die Kappungsgrenze eingehalten werden, natürlich. Es steht dem Vermieter frei, welche Mieterhöhe (bis zur maximal möglichen) er mit dem jeweiligen Mieter vereinbaren will. Da muss es keine Fairness, Gleichbehandlung o.ä. geben.

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