Hausverwaltung hat mehrere Fahrräder aus dem Fahrradschuppen entfernt

  • Hallo liebes Forum,

    unsere Hausverwaltung hat mehrere Fahrräder einfach aus dem Fahrradschuppen entfernen lassen, angeblich waren sie alle defekt. Unsere Fahrräder, die von mir und meinem Mann waren auch darunter. Unsere Fahrräder waren zwar älter, aber durchaus fahrtüchtig und es war alles noch vorhanden. Vielleicht war der Reifen platt, weil alle Mieter Zugang zu dem Schuppen haben und es auch schon mal zu absichtlichen Beschädigungen kam.

    Es muss wohl eine Notiz im Fahrradschuppen ausgehangen haben. Aber da wir schon älter sind, fahren wir nicht täglich mit dem Rad und haben das Fehlen der Räder erst jetzt bemerkt und die Notiz deshalb gar nicht gesehen und wurden somit auch nicht davon unterrichtet. Es hat auch KEINEN Aushang am schwarzem Brett im Treppenflur gegeben oder ein Rundschreiben im Briefkasten, was eigentlich selbstverständlich sein sollte! Es gab nur diesen Zettel im Fahrradschuppen selber.

    Auf unsere Anfrage hin hat die Hausverwaltung wohl einen externen Dienstleister beauftragt, fast den halben Fahrradschuppen leer zu räumen und die Fahrräder angeblich bei sich gelagert hat. Die haben wohl tatsächlich so um die 10 Fahrräder mit genommen. Wir haben einen Termin bekommen, um mit jemanden von der Hausverwaltung zu diesem externen Dienstleister zu gehen, um heraus zu finden, ob unsere Räder dabei sind.

    Wie sollen wir uns am besten verhalten?
    Ich kann mir vorstellen, dass uns entweder einen Rechnung ins Haus flattert oder wir an Ort und Stelle die Räder mit einem Geldbetrag auslösen sollen. Wir haben keine Ahnung, was uns da erwartet. Sollen wir Fotos von unseren Rädern machen?

    Ich halte das für eine gewagte Behauptung, unsere Räder seien defekt gewesen und man habe sie deshalb aus dem Fahrradschuppen entfernt.

    Liebe Grüße

  • an Ort und Stelle die Räder mit einem Geldbetrag auslösen sollen

    Dafür gäbe es aber keinerlei Rechtsgrundlage. Die Hausverwaltung hat den Dienstleister beauftragt, also hat sie diesen auch zu bezahlen. Wenn die Hausverwaltung der Meinung ist, dass der Eigentümer der Räder Schadenersatz zu leisten hätte, kann sie ihre Forderung schriftlich stellen und dann kann man prüfen, ob die Forderung berechtigt ist. Letzteres lässt sich nicht so pauschal beantworten, da kommt es auf viele Details an.

  • Die Details - wonach richten die sich? Das interessiert mich schon, denn wir sehen nicht ein, dann eine Rechnung präsentiert zu bekommen, nur weil ein übereifriger und überpingeliger Angestellter der Hausverwaltung meint, die Räder im Schuppen müssen alle neu aussehen. Die Fahrräder waren zwar älter, aber fahrtüchtig. Meines Erachtens dürfen nur herrenlose Räder entsorgt werden und das auch nur, wenn vorher ausreichend informiert wurde. Ein Aushang im Fahrradschuppen erreicht nun mal nicht alle Mieter, ein Informationsblatt in den persönlichen Briefkasten eines jeden Mieters und das rechtzeitig wäre da wohl eher angebracht.

    Mich interessiert, ob das auch so stimmt, dann könnten wir das dem Hausverwalter an Ort und Stelle bei der Abholung sagen. Und sollten wir Fotos machen, wenn wir die Räder abholen? Vielleicht sind die ja gar nicht so defekt, dass eine Entsorgung aus dem Fahrradschuppen gerechtfertigt wäre?

    Mein Fahrrad zum Beispiel war zumindest vor 4 Wochen noch fahrtüchtig, lediglich der Kettenkasten, der bei Hollandräder normalerweise mit Plastik verkleidet ist und mit einem Rahmen gehalten wird, wurde mit Panzerband repariert, weil der silberfarbene Rahmen nicht mehr fest saß, was aber mehr ein kosmetisches Problem ist, das Fahrrad funktioniert auch ohne die Verkleidung. Man kann damit durchaus noch fahren. Problem war, dass Kinder oder Jugendliche gerne Mikado mit den Rädern im Schuppen spielen und am laufenden Band dadurch Schäden entstehen, dadurch reißen manchmal Kabel ab oder wie bei meinem Rad das Plastik um den Kettenkasten eingerissen.

  • Dazu muss sich der Vermieter erstmal erklären. Wer glaubt, einen Anspruch zu haben, der muss diesen auch begründen können, so das juristische Prinzip. Daher abwarten, was er schreibt im Zusammenhang mit einer Zahlungsaufforderung. Vielleicht ist er der Meinung, dass doch alle Mieter die Gelegenheit gehabt haben mussten, die Mitteilung zu sehen. Und dann auch, warum die Räder raus mussten, denn warum sollen nicht auch defekte Räder da stehen dürfen. Die Verwaltung kann ja nur ein sinnvolles Interesse haben, die Räder zu finden, die Mieters gehört hatten, die längst nicht mehr da wohnen. Entsorgt wurden die Räder ja nicht, nur eingelagert beim Dienstleister, es ist also kein Eigentum vernichtet worden.

    Ich sehe keinen Sinn darin, Fotos zu machen. Daran erkennt man nichts. Wenn der Dienstleister die Räder nicht raus geben will, kann man ihn fragen, ob es ihm lieber ist, eine Anzeige wegen Unterschlagung zu bekommen.

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