Abzüge von Kaution

  • Hallo,

    Ich brauche einen Rat. Wir sind am 15.04.24 aus unserer Mietwohnung ausgezogen. Im Übergabeprotokoll wurde nur ein Sprung im Waschbecken festgehalten und eine Macke im Laminat.

    Als ich jetzt die Vermieterin anschrieb und zwecks der Rückzahlun der Kaution fragte, kam sie mir mit einer langen Mängelliste.

    Unkraut auf der Terrasse

    Schimmel an der Fußleiste

    Fußleisten gestrichen

    Loch in der Türe

    Undichte Syphon

    Defekte Spülmaschine

    Schmutzige Fensterrahmen

    Die Wiese im Garten sei kaputt.


    Die Spülmaschine lief eine Woche vor Auszug noch, ein Loch in der Tür ist mir nicht bekannt. Die Fußleisten wurden von uns auch nicht gestrichen. Okay, es war vielleicht ein wenig Unkraut vorhanden 🙈

    Aber kann Sie mir diese Sachen nachträglich noch von der Kaution einbehalten?


    Lg

  • Da die dazugekommenen Mängel allesamt leicht erkennbar (also nicht versteckt) und weder im Übergabeprotokoll vermerkt noch Dir vor dem Auszug aufgefallen sind, müssen sie wohl nach der Übergabe entstanden sein. Darauf solltest Du die Vermieterin hinweisen und die gesamte Kaution (minus die Kosten zur Beseitingung des einen vermerkten Mangels) zurückfordern.

    Wenn sie dann nicht freiwillig zahlt, müsstest Du halt klagen.

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