Mietminderung bei unverschuldetem Wasserschaden

  • Ich bin Anfang Mai in eine Dachgeschoss Wohnung gezogen. Es ist eine kleine 1-Zimmer-Wohnung in der Wohnung ist ein Wandschrank fest eingebaut, um so die dachschrägen zu begradigen.

    Der Wandschrank hat einen großen Wasserschaden, der bereits vor meinem Einzug existierte. Die Hausverwaltung hat mich über diesen Schaden nicht aufgeklärt. Erst die Vormieterin hat mir den Schaden nach Unterzeichnung des Mietvertrages gezeigt.

    Der Wandschran ist im gleiche Raum wo auc geschlafe wir und es beginnt auc an zu schimmeln.


    Meine Frage ist jetz. Inwieweit kann ich mit einer Mietminderung reagieren? Mir wurde gesagt, dass es im Haus immer etwas länger dauert bis letztendlich was passiert.

  • Inwieweit kann ich mit einer Mietminderung reagieren?

    Insoweit, wie die Nutzung der Wohnung eingeschränkt ist und dem Vermieter der Mangel bekannt ist. Die genaue Höhe bespricht man sicherheitshalber mit einem Anwalt, da man bei einer zu hohen Minderung Mietschulden anhäuft, die ggf. eine Kündigung rechtfertigen könnten. Da will man auf der sicheren Seite sein.

    Bei diesem Schadensbild würde ich mir als Eigentümer Sorgen machen und mich wundert, dass hier die Hausverwaltung nichts unternimmt. Weiß sie überhaupt Bescheid? Hier scheint ja das Dach bzw. irgendein Anschluss undicht zu sein, ggf. ist da Dämmung und der Dachstuhl nass, was teure Folgeschäden nach sich zieht. Das ist nichts, bei dem man als Eigentümer tatenlos zusieht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!