Herdplatte ersetzten

  • Hallo,

    ich wohne seit vier Jahren in meiner Einzimmerwohnung. Da ist auch kleine Nischenküche drin. Diese Küche hat eine Herdplatte, die nach vier Jahren Nutzung Spuren von Verbrennung aufweist. Ich habe beim Vermieter nachgefragt, ob ich eine neue bekomme, und dies wurde negiert. Mit der Begründung, dass Unreinheiten kein Grund sind, wenn sie noch funktioniert. Meine Frage ist: Kann mir das später, wenn ich mal ausziehe, von der Kaution abgezogen werden?

    Danke

  • Abnutzungen, die durch normalen Gebrauch entstehen, sind mit der Miete abgegolten.

    Beschädigungen durch Versehen oder unsachgeäßen Gebrauch nicht - für die musst Du haften.

    Wo das von Dir oben Beschriebene einzuordnen ist, kann keiner aus der Ferne beurteilen.

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