Vermieterin stellt sachen ab

  • Hallo,

    wie schon im Titel erwähnt, habe ich ein Problem mit meiner Vermieterin.
    Es ist folgendes: Ich hatte eine höhere Nachzahlung wegen des Strombedarf und konnte deshalb einen Monat nicht meine Miete bezahlen. Die wollte ich dann diesen Monat gleich nachholen.
    Das Problem ist das meine Vermieterin mir erst den Parkplatz vor meiner Tür sperrte (so richtig mit Absperrband) und gestern das Wasser abstellte.

    Reden mit ihr bringt nicht viel, da sie gleich beleidigend wird.

    Nun meine Frage: Darf sie das?

    Mit freundlichen Grüßen
    Tsubaru

    Einmal editiert, zuletzt von Tsubaru87 (2. August 2011 um 10:56) aus folgendem Grund: Schreibfehler

  • Nein, das darf sie nicht.
    Du hast zwar eine mietvertragliche Pflicht - nämlich die Zahlung der Miete - verletzt.
    Das gibt deiner Vermieterin aber noch lange nicht das Recht ebenfalls ihre mietvertraglichen Pflichten zu verletzen, wie z.B. das Wasser abzustellen.

    Deine Vermieterin könnte den Rechtsweg (wie z.B. Mahnbescheid, bei weiterem Rückstand Kündigung etc.) bestreiten, aber dies stellt eine unerlaubte Eigenmacht dar.

    Die Frage ist halt jetzt, wie du dich verhälst. Du könntest ebenfalls den Rechtsweg bestreiten und eine einstweilige Verfügung gegen deine Vermieterin erwirken, oder -meine Empfehlung- einfach schnell die rückständige Miete begleichen.

    Einmal editiert, zuletzt von der-Mieter (2. August 2011 um 11:33)

  • Hallo Tsubaru87,

    "Das Problem ist das meine Vermieterin mir erst den Parkplatz vor meiner Tür sperrte (so richtig mit Absperrband)"
    Ist der Parkplatz mit vermietet lt. MV?

    "und gestern das Wasser abstellte."
    Das könnte evtl. sogar als Nötigung, zumindest als verbotene Eigenmacht, gewertet werden.

    "Reden mit ihr bringt nicht viel, da sie gleich beleidigend wird."
    Würde ich auch nicht, sondern sie schriftlich nachweislich abmahnen mit der Ankündigung, dass, da wir nicht im Wilden Westen sind, ich mir vorbehalte, die Miete zu mindern und ihr Verhalten auf strafrechtliche Relevanz prüfen zu lassen.
    Die Nachzahlung würde ich mit 4% Zinsen zusätzlich leisten ("Miete Juli 2011 plus Zinsen").

  • Hallo Tsubaru87,
    da es ein Mietrecht gibt, sind solche Vorgehensweisen immer schwer zu begruenden.
    Eine Pflicht des Mieters ist die puenkliche und vollstaendige Zahlung des Mietzins. Wenn, wie in Ihren Fall, es mal nicht moeglich sein sollte ist es ratsam sich mit der Vermieterin fruehzeitig in Verbindung zusetzen und die weitere Vorgehensweise gemeinsam besprechen. Das kann viel Stress ersparen. Wenn dieser Vorgang nicht erfolgt ist, hat der Vermieter nicht automatisch ein "Selbsthilferecht". Das bedeutet das die von Ihnen geschilderten Vorgehensweise nicht OK ist. Zu Ihrer Parkplatz Situation bedarf es etwas mehr Information ( Siehe "Berny" ). Was das Abstellen von Wasser betrifft ist das nur sehr schwer oder auch garnicht zu begruenden. Hier besteht die Moeglichkeit den Vermieterin schriftlich darauf hinzuweisen, das Wasser ( even. auch Strom )
    uneingeschraenkt den Mieter zu Verfuegung zu stellen. Mit diesen Schreiben haben Sie eine Beweislage fuer den Fall, dass keine "Normalitaet" eintritt und Sie weitere Massnahmen ergreifen muessen.
    Tipp: Zahlen Sie die den Mietzins, den Sie noch schuldig sind, und weisen Sie in Ihren Schreiben an Ihrer Vermieterin darauf hin.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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