Hallo,
meine volljährige Tochter ist ausgezogen und ich muss nun zum erstenmal Wohngeld beantragen. Der Mietvertrag läuft auf mich allein. Ich brauche meine Mietbescheinigung des Vermieters. Zum Nachweis ihm gegenüber will ich ihm eine Ummeldebescheinigung meiner Tochter in Kopie vorlegen, aber ohne ihre neue Adresse, welche ja drauf steht, weil diese aus meiner Sicht ihn nichts angeht. Ich will also auf der Kopie die Adresse schwärzen.
Ist das rechtlich ok?