Hallo zusammen,
Ich bin Ende November 2022 nach fristgerechter Kündigung aus meiner Mietwohnung ausgezogen. Ein paar Wochen vorher hat mich mein Vermieter darauf angesprochen, ob ich denn schon eine Zwischenablesung für Warmwasser und Heizung beauftragt hätte, da dies ja meine Verantwortung sei. Im Umzugsstress habe ich das nicht genauer hinterfragt und beim Energiedienstleister angerufen. Dieser meinte, es wäre jetzt zu kurzfristig, um noch jemanden vorbeizuschicken, aber ich könne ja am Auszugstag die Werte selber ablesen und dann per E-Mail schicken. Habe ich genauso gemacht, also zusammen mit dem Vermieter alle Werte abgelesen, im Übergabeprotokoll vermerkt und dann per Mail an den Energiedienstleister.
Vergangenen Dezember kam dann die Betriebskostenabrechnung. Angehängt war die Einzelabrechnung des Energiedienstleister für den Zeitraum Januar-Dezember 2022. Der Vermieter meinte, er hätte "etliche Male" versucht, eine Abrechnung nur für den Zeitraum Januar-November zu bekommen, das hätte aber nicht geklappt und wenn ich das unbedingt haben wolle müsse ich das selber beim Energiedienstleister einfordern.
Dann habe ich mir die Rechnung im Detail angesehen. Die Ablesewerte für Warmwasser weichen geringfügig zu meinen Gunsten ab. Die Heizwerte wurden jedoch zu meinen Ungunsten auf knapp 4550 Einheiten geschätzt. Laut den von uns abgelesenen Werten komme ich lediglich auf einen Verbrauch von 2500 Einheiten.
Es gab übrigens keinen Nachmieter, da die Wohnung verkauft werden sollte. Im Dezember stand die Wohnung somit mit hoher Wahrscheinlicheit leer.
Meine Fragen sind nun:
* Ist es von Seiten des Energiedienstleisters in Ordnung, die Werte so zu schätzen, auch wenn ich die tatsächlichen Werte übermittelt habe? Habe ich noch irgendeine Chance auf eine korrigierte Einzelabrechnung?
* War es tatsächlich meine Verantwortung, eine Zwischenablesung zu beauftragen? Im Mietvertrag habe ich dazu folgendes gefunden: "Im Falle des Mieterwechsels während der Heizperiode erfolgt die Aufteilung der Heizkosten nach der Gradtagzahlentabelle oder, sofern möglich, aufgrund einer Zwischenablesung, deren Kosten vom Mieter zu übernehmen sind" sowie "Wünscht der Mieter eine Zwischenablesung der Verbrauchsmeßgeräte so gilt § 6 dieses Vertrags. Der Mieter verständigt ggf. die Fa. XXX" (§ 6 enthält den ersten zitierten Satz)
* Falls ich mit der Schätzung leben muss, scheint es mir unfair, dass der Vermieter die gesamte Einzelabrechnung inkl. des Monats Dezember auf mich umlegt, da das Mietverhältnis im Dezember ja nicht mehr bestand. Ich sehe auch nicht ein, dass ich hier selber beim Energiedienstleister eine korrigierte Abrechnung einfordern soll. Ich nehme an, hier sollte eigentlich die im Mietvertrag erwähnte Gradtagzahlentabelle zum Zuge kommen?
Vielen Dank!