Hallo allerseits.
Es hat ein wenig gedauert, bis ich die Daten bekommen habe.
Folgende Feststellungen:
- Die Ehefrau wurde im Vertrag nicht benannt und hat auch nicht mit unterschrieben.
- Ein Scheidungsurteil sollte aufgrund der Scheidung zwar vorliegen, es ist allerdings anzunehmen, dass dem Vermieter zu gegebener Zeit diesbezüglich keine Informationen zugingen.

- Nach letzter Mitteilung (D-D-I) kann ich bestätigen, dass demnach auf den verbliebenen Partner hoch wahrscheinlich die Aussage ein "'eigenständiger' unbefristeter Mietvertrag" zutrifft, also der Mietvertrag stillschweigend fortgeführt wurde.
Anmietung erfolgte nach der Heirat. Der Mietvertrag besteht seit 1961.
Scheidung erfolgte vor ca. 34 Jahren.
Weiterführende Vereinbarungen, die das Mietverhältnis betreffen, gibt es scheinbar nicht.
Lediglich ab Anfang der 90er begann eine Unterhaltszahlung des Ex-Mannes an die ehemalige Gattin.
Mietzahlungen unterlagen nie einer Verzögerung.
Anmerkung: Im letzten Jahrzehnt wechselte der Besitzer des Mehrfamilienhauses von dem hier die Rede ist, zweimalig. Gleichzeitig wechselte auch die Verwaltung.
Mit diesen Informationen möchte ich aus meiner Sicht folgendes Resumée ziehen:
[INDENT]Die einfachste Verfahrensweise wäre, wenn der Vermieter aktuell und nachträglich den Ehemann aus dem Vertrag entlässt und die Kündigung allein durch die Bewohnerin annimmt.[/INDENT]
Ich erkenne keine Gründe, warum die Verwaltung dies nicht so handhaben sollte.
Es würde auf jeden Fall den Verzicht auf Kontakt mit dem Ex-Mann und/oder Heranziehung weiterer Rechtsmittel bedeuten.
Es würde sich ggf. nur die Frage stellen, wenn die Verwaltung auf diese Verfahrensweise nicht eingehen möchte (was nur zusätzliche Arbeit bedeuten würde), ob man sich mit geeigneten Argumenten sträuben könnte.
Gruß, Zebulon