Kosten Reparatur Heizung - Vermieter oder Mieter?

  • Hallo zusammen,

    in unserer Wohnung befindet sich eine Gastherme, die 1x jährlich gewartet wird. Die Wartung bezahlen wir als Mieter. Die letzte Wartung war dieses Jahr im Februar, die Rechnung haben wir diese Woche erhalten. Es sind 2 Rechnungen; eine für die normale Wartung und eine für eine "Reparatur, bei dem ein Teil im Rahmen der Wartung ausgetauscht wurde". Die Rechnung ist in Höhe von knapp über 100€.

    Dass ich als Mieter die Rechnung für die Wartung bezahle ist klar, wie verhält es sich aber mit der Rechnung für die Reparatur?

    Falls das noch wichtig ist: in unserem Mietvertrag sind als Betriebskosten, die die Mieter tragen, aufgeführt: Wasser, Strom, Gas, Telefon, Wartung Therme und Schornsteinfeger. Von Reparaturen ist nicht die Rede. Eine Nebenkostenabrechnung haben wir noch nie erhalten, diese sind auch nirgends im Vertrag aufgeführt. Lediglich die Kaltmiete ist aufgeführt.

  • wie verhält es sich aber mit der Rechnung für die Reparatur?

    Reparaturen sind Sache des Vermieters.

    Dass ich als Mieter die Rechnung für die Wartung bezahle ist klar

    So ganz klar ist das nicht, denn...

    Eine Nebenkostenabrechnung haben wir noch nie erhalten, diese sind auch nirgends im Vertrag aufgeführt

    Da gibt es nun zwei Möglichkeiten. Entweder es ist eine Pauschale vereinbart, dann ist in dieser auch die Wartung enthalten und man muss diese nicht extra zahlen. Oder aber, es ist eine Vorauszahlung vereinbart, dann muss man nicht die Wartung separat zahlen, sondern die Wartung ist in einer jährlichen Abrechnung aufzuführen. Es könnte ja sein, dass eine Abrechnung ein Guthaben ergeben würde, und trotzdem zahlt man die Wartung noch obendrein. Da sollte man nochmal genau lesen.

  • Entweder es ist eine Pauschale vereinbart

    In unserem Vertrag ist nur die Summe angegeben, die wir jeden Monat an den Vermieter zahlen, also quasi die Kaltmiete. Es werden als sonstige Betriebskosten, die vom Mieter getragen werden, die oben genannten aufgeführt (Wasser, Strom, etc). Eine Vorauszahlung gibt es nicht, diese müsste dann ja auch im Vertrag stehen, richtig?

  • Das kann man so pauschal nicht sagen. Dazu müsste man sehen, was wortwörtlich dazu drin steht. Die Nennung einer Vorauszahlung ist nicht alleiniges Kriterium.

  • Bei der Formulierung entstehen die Kosten zusätzlich (ausgenommen Reparaturen). Der Vermieter könnte theoretisch also auch noch Geld für Wasser etc, Beleuchtung, Schornsteinfeger verlangen, sofern dies über ihn läuft.

  • Der Vermieter könnte theoretisch also auch noch Geld für Wasser etc, Beleuchtung, Schornsteinfeger verlangen

    Diese Kosten zahlen wir bereits selber. Handelt es sich damit um eine Pauschalmiete?

    Das heißt, Reparaturen müssten wir nur zahlen, wenn diese explizit im Mietvertrag erwähnt werden?

  • Reparaturen müssten wir nur zahlen, wenn diese explizit im Mietvertrag erwähnt werden?

    Reparaturen sind gemäß Rechtsprechung nur in der sog. Kleinreparaturklausel zulässig, da Instandhaltung per Gesetz immer Vermietersache ist. Außerdem dürfen diese Kleinreparaturen nur Teile umfassen, mit denen man laufend in Kontakt kommt, also z.b. Türklinken, Lichtschalter, Rollogurte, Wasserhahn etc.

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