Hallo,
dass Kinderlärm durch Mietnachbarn hingenommen werden muss, ist allgemein bekannt.
Mein Fall ist aber folgender:
Bei den Nachbarn unter mir kommen - i.d.R. in den Ferien für mehrere Tage (bisher immer ca. 2 Wochen) - immer deren Kinder mit ihren Enkelkindern zu besuch. Die schlafen dann auch hier. Und gegen 6.30h bis 19h wird man von den Kindern durch ihren Lärm dauerbeschallt. Das geht stundenlang über Poltern, Rennen, Geschrei bis hin zu Türen hinter sich zu schlagen. Ich werde davon morgens geweckt und kann mir das dann den ganzen Tag lang anhören, weil ich "glücklicherweise" immer dann Urlaub habe, wenn die offensichtlich Ferien haben.
Da die beiden Kinder körperlich behindert sind (ob auch geistig weiß ich nicht), habe ich darauf bisher Rücksicht genommen. Nun geht aber mein vierter Urlaub damit vor die Hunde und so langsam hält sich auch mein Mitleid für deren besondere Situation immer mehr in Grenzen. Die Frage ist für mich auch, ob behinderte Kinder da noch einen besonderen "Welpenschutz" genießen im Vergleich zu normalen Kindern.
Grundsätzlich würde mich aber mal interessieren, wie viel Kinderlärm man als Mieter ertragen muss, wenn dieser Lärm durch Kinder verursacht wird, die nicht zur Hausgemeinschaft gehören.
Bin für jeden Rat und jede persönliche Erfahrung dankbar.
VG @ll!
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