Guten Tag,
ich bin seit 11 Jahren zufriedener Mieter einer kleinen Eigentumswohnung.
Leider ist mein Vermieter kürzlich verstorben, so dass die Wohnung von jemanden geerbt wurde. Deshalb gibt es jetzt plötzlich einen neuen Eigentümer bzw. Vermieter. Dieser drängt nun darauf, die Wohnung besichtigen zu wollen, um überhaupt erstmalig einen Eindruck von seinem Eigentum zu gewinnen. Er hat die Wohnung nämlich noch nie von innen gesehen. Andere konkrete Gründe für die Besichtigung werden nicht genannt.
Ich bin da nicht so begeistert von. Ehrlich gesagt möchte ich solche allgemeinen "Kontrollbesichtigungen" gar nicht erst anfangen und zulassen.
Hat der Mieter in diesem Fall ein Recht auf Besichtigung?
Mir ist klar, dass der Vermieter im Zweifelsfall schon einen triftigen Grund finden wird. Ganz so einfach geht es m.E. aber nicht, oder?
Es wäre schön, wenn mich mal jemand mit der gängigen Rechtslage vertraut machen könnte.
Viele Grüße