Minderung der Miete - wieviel kann ich machen

  • Hallo

    wie sieht es im Falle dieser Auflistung mit Mietminderung aus?
    Bedarf es eines Anwaltes?

    -Wasserflecken und Schimmelbildung an der Baddecke
    -ein Loch mit einen Durchmesser von ca 30cm im Flur, welches in den alten Kaminschacht führt
    -ein Loch in der Wand zwischen Flur und Wohnzimmer mit einem Durchmesser von ca 15cm
    -ein Loch in der Küche worin Rohre verlegt wurden, wodurch Ungeziefer in den Wohnbereich eindringt
    -die Überreste der Heizung in der Küche wurden nicht ordnungsgemäß entfernt
    -das Bad wurde nicht angemessen saniert
    -nicht verputzte Fenster (alle Fenster in der Wohnung wurden nicht weiter bearbeitet)
    -Fenster schliessen nicht richtig, da die Griffe zu Groß sind und somit ein Schlitz an der Fensterleiste entsteht
    -die Wohnugstür wurde während der Renovierung nicht erneuert und ist massiv Luftdurchlässig, wodurch ein erheblicher Durchzug entsteht, welcher wiederum gesundheitsgefährdend ist.
    -Die Badezimmertür ist verzogen und klemmt, lässt sich nicht schliessen

    Die Wohnung wurde auch schon von der Architektin (welche auch zuständig für die Renovierung des Hauses war) angesehen, hat alles aufgeschrieben. Aber das ist über 1 Jahr her und seitdem passierten nichts.
    Seit über 5 Jahren wird versucht sich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen, immer wieder wird man vertröstet.
    Hinzu kommt das man versucht Fristlos zu kündigen (also die Mieter wollen es) aber der Vermieter besteht trotz dieser Mängel auf 3 Monate.
    Was kann man machen? Geld für Anwälte / Gutachter ist keines Vorhanden.

    Lg

  • Zitat

    aber der Vermieter besteht trotz dieser Mängel auf 3 Monate.

    Und damit hat er Recht. Diese Mängel bewirken nicht, dass die Wohnung unbewohnbar wird, also 3 Monate Kündigungsfrist.

    Wegen Mietminderung bitte hier nachlesen:

    Wann Mietminderung erlaubt ist und worauf Sie achten sollten | Die Miete kürzen | Recht | Guter Rat Online
    Mietminderung: Wie kürze ich meine Miete richtig - Job & Karriere - Bild.de
    Mietminderungstabelle
    Mietminderungstabelle Abfluss Abwasser Balkon Baulärm Bauarbeiten Bordell Disco Discothek Durchlauferhitzer Dusche

  • Wenn alle oder einige der genannten Mängel schon beim Einzug vorhanden waren, dann haben Sie das sehenden Auges mitgemietet und müssen damit leben. EinenAnspruch auch Nachbesserung haben Sie nur wenn das im Mietvertrag vereinbart war.

  • Die Mängel haben sich angesammelt. Es gibt zwar Mängel die beim Einzug vorhanden waren, sind aber unabhängig von diesen hier und wurden auch nicht erwähnt.
    Das meiste ist mit einer Renovierung gekommen, die nie beendet wurde.
    Man lebt quasi auf einer Baustelle
    Die löcher wurden wie gesagt auch währen der Renovierung geschlagen. Mal um ein Kabel zu legen, mal um Rohre zu legen. Geschlossen wurden sie nie
    Langsam wirds halt unerträglich zumal ich keine Lust habe wieder unnötig zu heizen im Winter

    Bei den Tabellen komme ich durcheinander. Es sind ja alles verschiedene Mängel. Kann ich die zusammen zählen, oder nehme ich den höchsten wert?
    Meines erachtens ist die Wohnung derzeit nichtmal die Hälfte der Miete wert, möchte aber ungern unnötige Kosten für Gericht aufwenden, sollte ich die Kürzng zu hoch ansetzen.
    Das gekürzt werden kann ist, denke ich, ersichtlich. Nur eben wieviel?

    Einmal editiert, zuletzt von Ich eben (31. Juli 2011 um 14:15)

  • Hallo Ich eben,

    meine unmassgebliche Meinung:

    "wie sieht es im Falle dieser Auflistung mit Mietminderung aus?"
    Aha, MM scheint Dir wohl am wichtigsten zu sein?

    "Bedarf es eines Anwaltes?"
    Ich würde sagen Ja.

    "-Wasserflecken und Schimmelbildung an der Baddecke"
    Das sind Kondenswasserflecken, welche durch mangelhaftes Lüftungs- und Heizungsverhalten entstehen.

    "-ein Loch mit einen Durchmesser von ca 30cm im Flur, welches in den alten Kaminschacht führt"
    War sicherlich schon bei Mietbeginn vorhanden, daher kein Reklamationsgrund; oder wurde damals die Beseitigung des Mangels schriftlich nachweislich vereinbart?

    "-ein Loch in der Wand zwischen Flur und Wohnzimmer mit einem Durchmesser von ca 15cm"
    War sicherlich schon bei Mietbeginn vorhanden, daher kein Reklamationsgrund; oder wurde damals die Beseitigung des Mangels schriftlich nachweislich vereinbart?

    "-ein Loch in der Küche worin Rohre verlegt wurden, wodurch Ungeziefer in den Wohnbereich eindringt"
    War sicherlich schon bei Mietbeginn vorhanden, daher kein Reklamationsgrund; oder wurde damals die Beseitigung des Mangels schriftlich nachweislich vereinbart?

    "-die Überreste der Heizung in der Küche wurden nicht ordnungsgemäß entfernt"
    War sicherlich schon bei Mietbeginn vorhanden, daher kein Reklamationsgrund; oder wurde damals die Beseitigung des Mangels schriftlich nachweislich vereinbart?

    "-das Bad wurde nicht angemessen saniert"
    War sicherlich schon bei Mietbeginn vorhanden, daher kein Reklamationsgrund.

    "-nicht verputzte Fenster (alle Fenster in der Wohnung wurden nicht weiter bearbeitet)"
    War sicherlich schon bei Mietbeginn vorhanden, daher kein Reklamationsgrund; oder wurde damals die Beseitigung des Mangels schriftlich nachweislich vereinbart?

    "-Fenster schliessen nicht richtig, da die Griffe zu Groß sind und somit ein Schlitz an der Fensterleiste entsteht"
    War sicherlich schon bei Mietbeginn vorhanden, daher kein Reklamationsgrund; oder wurde damals die Beseitigung des Mangels schriftlich nachweislich vereinbart?

    "-die Wohnugstür wurde während der Renovierung nicht erneuert und ist massiv Luftdurchlässig, wodurch ein erheblicher Durchzug entsteht, welcher wiederum gesundheitsgefährdend ist."
    War sicherlich schon bei Mietbeginn vorhanden, daher kein Reklamationsgrund; oder wurde damals die Beseitigung des Mangels schriftlich nachweislich vereinbart?

    "-Die Badezimmertür ist verzogen und klemmt, lässt sich nicht schliessen"
    War sicherlich schon bei Mietbeginn vorhanden, daher kein Reklamationsgrund; oder wurde damals die Beseitigung des Mangels schriftlich nachweislich vereinbart?

    "Die Wohnung wurde auch schon von der Architektin (welche auch zuständig für die Renovierung des Hauses war) angesehen, hat alles aufgeschrieben. Aber das ist über 1 Jahr her und seitdem passierten nichts."
    Wurde die Beseitigung des Mangels nachweislich zugesagt?

    "Seit über 5 Jahren wird versucht sich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen, immer wieder wird man vertröstet."
    Ein Einwurfeinschreibebrief (Porto 2€10) hätte genügt, den VM in Verzug zu setzen.

    "Hinzu kommt das man versucht Fristlos zu kündigen (also die Mieter wollen es) aber der Vermieter besteht trotz dieser Mängel auf 3 Monate."
    Lachhaft. In der Zwischenzeit hätte "man" schon längst fristgerecht kündigen können...

    "Was kann man machen?"
    Na, was denn wohl? Lies' nach, was ich hierüber geschrieben habe!

    "Geld für Anwälte / Gutachter ist keines Vorhanden."
    1. Dachte ich mir. Wäre auch hinausgeworfenes Geld.

  • Hallo Ich eben,

    meine unmassgebliche Meinung:

    "wie sieht es im Falle dieser Auflistung mit Mietminderung aus?"
    Aha, MM scheint Dir wohl am wichtigsten zu sein?


    Durchaus, sonst würde ich nicht fragen oO

    Zitat

    "Bedarf es eines Anwaltes?"
    Ich würde sagen Ja.


    dann werd ich mir wohl einen zulegen, scheint besser zu sein als hier zu fragen und Antworten von Menschen wie Dir zu erhalten.


    Zitat

    "-Wasserflecken und Schimmelbildung an der Baddecke"
    Das sind Kondenswasserflecken, welche durch mangelhaftes Lüftungs- und Heizungsverhalten entstehen.


    Wurde durch einen Wasserschaden des Mieters über mir verursacht, Gutachten Vorhanden! Schreiben an Vermieter auch

    Zitat

    "-ein Loch mit einen Durchmesser von ca 30cm im Flur, welches in den alten Kaminschacht führt"
    War sicherlich schon bei Mietbeginn vorhanden, daher kein Reklamationsgrund; oder wurde damals die Beseitigung des Mangels schriftlich nachweislich vereinbart?


    Wurde durch die Renovierung verursacht, mit Architektin (wie geschrieben) besichtigt und protokolliert - Lies auch Du ein wenig, tut Dir gut.

    Zitat

    "-ein Loch in der Wand zwischen Flur und Wohnzimmer mit einem Durchmesser von ca 15cm"
    War sicherlich schon bei Mietbeginn vorhanden, daher kein Reklamationsgrund; oder wurde damals die Beseitigung des Mangels schriftlich nachweislich vereinbart?


    s.o.

    Zitat

    "-ein Loch in der Küche worin Rohre verlegt wurden, wodurch Ungeziefer in den Wohnbereich eindringt"
    War sicherlich schon bei Mietbeginn vorhanden, daher kein Reklamationsgrund; oder wurde damals die Beseitigung des Mangels schriftlich nachweislich vereinbart?


    s.o.

    Zitat

    "-die Überreste der Heizung in der Küche wurden nicht ordnungsgemäß entfernt"
    War sicherlich schon bei Mietbeginn vorhanden, daher kein Reklamationsgrund; oder wurde damals die Beseitigung des Mangels schriftlich nachweislich vereinbart?

    s.o.


    Zitat

    "-das Bad wurde nicht angemessen saniert"
    War sicherlich schon bei Mietbeginn vorhanden, daher kein Reklamationsgrund.

    s.o.


    Zitat

    "-nicht verputzte Fenster (alle Fenster in der Wohnung wurden nicht weiter bearbeitet)"
    War sicherlich schon bei Mietbeginn vorhanden, daher kein Reklamationsgrund; oder wurde damals die Beseitigung des Mangels schriftlich nachweislich vereinbart?


    s.o.

    Zitat

    "-Fenster schliessen nicht richtig, da die Griffe zu Groß sind und somit ein Schlitz an der Fensterleiste entsteht"
    War sicherlich schon bei Mietbeginn vorhanden, daher kein Reklamationsgrund; oder wurde damals die Beseitigung des Mangels schriftlich nachweislich vereinbart?

    s.o.


    Zitat

    "-die Wohnugstür wurde während der Renovierung nicht erneuert und ist massiv Luftdurchlässig, wodurch ein erheblicher Durchzug entsteht, welcher wiederum gesundheitsgefährdend ist."
    War sicherlich schon bei Mietbeginn vorhanden, daher kein Reklamationsgrund; oder wurde damals die Beseitigung des Mangels schriftlich nachweislich vereinbart?


    s.o.

    Zitat

    "-Die Badezimmertür ist verzogen und klemmt, lässt sich nicht schliessen"
    War sicherlich schon bei Mietbeginn vorhanden, daher kein Reklamationsgrund; oder wurde damals die Beseitigung des Mangels schriftlich nachweislich vereinbart?


    ok die war so, da haste (ausnahmsweise mit deiner überheblich arroganten art) recht

    Zitat

    "Die Wohnung wurde auch schon von der Architektin (welche auch zuständig für die Renovierung des Hauses war) angesehen, hat alles aufgeschrieben. Aber das ist über 1 Jahr her und seitdem passierten nichts."
    Wurde die Beseitigung des Mangels nachweislich zugesagt?


    Ja wurde sie, doch bis auf einen Elektriker, der sagte, er sei nicht zuständig kam nichts weiteres. Schriftverkehr vorhanden.

    Zitat

    "Seit über 5 Jahren wird versucht sich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen, immer wieder wird man vertröstet."
    Ein Einwurfeinschreibebrief (Porto 2€10) hätte genügt, den VM in Verzug zu setzen.


    War unter anderem dabei.
    Wenn allerdings die Kohle für einen Anwalt nicht jedem in seinen Taschen sitzt, was soll man denn sonst machen??

    Zitat

    "Hinzu kommt das man versucht Fristlos zu kündigen (also die Mieter wollen es) aber der Vermieter besteht trotz dieser Mängel auf 3 Monate."
    Lachhaft. In der Zwischenzeit hätte "man" schon längst fristgerecht kündigen können...


    Lachhaft wie Dein Verhalten, ich habe schlicht gefragt, was ist Dein Problem? Wenns nur darum von oben herab Leute dumm anzumachen, dann geh bitte vor die Tür und mach es auf der Straße. Hoffentlich ist einer dabei der Dir eine watscht...

    Zitat

    "Was kann man machen?"
    Na, was denn wohl? Lies' nach, was ich hierüber geschrieben habe!


    Wenns Dir net passt das Leute Fragen haben, warum gibts es dann ein Forum? Wird wohl der falsche weg gewesen sein.

    Zitat

    "Geld für Anwälte / Gutachter ist keines Vorhanden."
    1. Dachte ich mir. Wäre auch hinausgeworfenes Geld.


    Dein post war verschwendete Zeit
    Berni ich kenn Dich nicht und Du mich nicht, aber was zur Hölle sollen diese "beschissenen" Bemerkungen? Alles wurde dokumentiert, schriftverkehr ist mehr als genug vorhanden, das einzige was ich will is ne Absicherung ob und wieviel ich da machen kann? Was ist Dein Problem???
    Wenn es schon bei Mietbeginn vorhanden war würde ich ja wohl kaum fragen, oder? Also halt mal bitte den Ball flach.
    Irgenwann reisst einfach mal der Geduldsfaden und ich habe einfach keine Lust mehr weiterhin den vollen Preis zu zahlen.
    Ich hoffe nicht für Dich jemals so einen Vermieter zu haben, dem Du immer wieder was schreiben kannst (MIT EINSCHREIBEN!) und nichts passiert.
    Also behandel mich nicht als Mensch 2. Klasse nur weil ich was wissen will was Dir wohl nicht in den Kram passt!

  • Zitat

    das einzige was ich will is ne Absicherung ob und wieviel ich da machen kann?

    Und ganau dieses versuchen wir Ihnen zu erklären. Ein Forum ist keine Rechtsantragsstelle, Rechtsauskunft, ö.ä.

    Seit es z.B. Google gibt, kann man sich selbst durch diverse Websites durchkämpfen und dort über Mietminderungen informieren. Letztendlich muss man sich dann entscheiden, wie man vorgehen und wie man die Kürzung vertreten will. Da kann und wird kein Forum eine seröse Antwort geben.

    Oder wollen Sie vor Gericht mit dem Argument aufwarten, dass Sie den Tipp in einem Forum erhalten haben?

  • Ich eben:
    "Wenn allerdings die Kohle für einen Anwalt nicht jedem in seinen Taschen sitzt, was soll man denn sonst machen??"
    Sich geschickter verhalten.

    "Lachhaft wie Dein Verhalten, ich habe schlicht gefragt, was ist Dein Problem?"
    Habe keins. Bin selbst Mieter seit über 40 Jahren beim gleichen VM und auch selbst VM mit 6 Mietern, mit denen ich hervorragend zurecht komme. Dazu muss ich aber einräumen, dass ich mich sehr um den Erhalt des Hauses kümmere, was wohl bei Deinem VM nicht der Fall zu sein scheint.

    "Wenns nur darum von oben herab Leute dumm anzumachen, dann geh bitte vor die Tür und mach es auf der Straße. Hoffentlich ist einer dabei der Dir eine watscht..."
    Damit kannst Du nur Deinesgleichen meinen.

    "Wenns Dir net passt das Leute Fragen haben, warum gibts es dann ein Forum?"
    Bisher habe ich schon zu vielen Fragen meine Meinungen gesagt, und das wird sich auch so schnell nicht ändern. Dir jedoch bleibt es überlassen, Wunschantworten zu fordern.

    "Dein post war verschwendete Zeit"
    Für Dich ja...:D

    "Berni ich kenn Dich nicht und Du mich nicht, aber was zur Hölle sollen diese "beschissenen" Bemerkungen?"
    Wer ist Berni?

    "Alles wurde dokumentiert, schriftverkehr ist mehr als genug vorhanden, das einzige was ich will is ne Absicherung ob und wieviel ich da machen kann?"
    Ob und wieviel was?

    "Was ist Dein Problem???"
    Das fragst DU MICH??

    "Wenn es schon bei Mietbeginn vorhanden war würde ich ja wohl kaum fragen, oder?"
    Dann haben wohl die bösen Steinbeisserchen die Löcher in Deine "Wohnung" gefressen...?!

    "Irgenwann reisst einfach mal der Geduldsfaden und ich habe einfach keine Lust mehr weiterhin den vollen Preis zu zahlen."
    Verstehe.

    "Ich hoffe nicht für Dich jemals so einen Vermieter zu haben, dem Du immer wieder was schreiben kannst (MIT EINSCHREIBEN!) und nichts passiert."
    Danke, wie ich schon schrieb vonwegen der über pfirsich Jahren... ;)

    "Also behandel mich nicht als Mensch 2. Klasse nur weil ich was wissen will"
    Nöö, ist doch i.O., dass Du hier fragst.

    "was Dir wohl nicht in den Kram passt!"
    off topic.

  • Die Höhe von Mietminderungen hängen in erster Linie davon ab, inwieweit der Wohnwert durch vorhandene Mängel beeinträchtigt ist. Bei bestehenden Löchern und verzogenen Türen dürfte dies eher gering sein.

    Zitat

    -die Überreste der Heizung in der Küche wurden nicht ordnungsgemäß entfernt
    -das Bad wurde nicht angemessen saniert

    Gibt es darüber irgendwelche schriftlichen Vereinbarungen?

    Ob in Ihrem Fall Mietminderung der geeignete Weg ist, wage ich aufgrund der Art der Mängel eher zu bezweifeln. Denn hier werden Sie ohne ein gerichtliches Urteil nur Streitigkeiten über die Höhe der Minderung beschwören.

    Die meisten der geschilderten Mängel lassen sich sicher ohne grossen Aufwand beheben. Fordern Sie Ihren Vermieter unter Fristsetzung zur Beseitigung der Mängel auf und kündigen Sie gleichzeitig Ihr Recht zur Selbshilfe an

    BGB - Einzelnorm

  • Ich finde es ungeheuerlich, wie hier einige mit ihrer überheblichen und herablassenden Art versuchen Leute zu verärgern und offensichtlich nicht Willens sind hilfreich einem gestellten Problem an den Kragen zu gehen.
    Stattdessen wird mit sehr unterschwelligen, dennoch teilweise sehr offensichtlichen Anspielungen auf die Zweit- oder gar Drittklassigkeit des Themenerstellers hingewiesen.

    Mal speziell an Berny: ich hoffe, dass Sie sich Ihrer Überheblichkeit bewusst sind und diese nur hinter der vermeintlichen Anonymität des Internets an den Tag legen. Im Leben kommt man mit so einer Art nämlich oft nicht weit.

    Threadersteller:
    Ich würde Ihnen vorschlagen, mit sämtlichem Schriftverkehr, allen Gutachten und Zusagen zu einem Anwalt zu gehen. Dieser kann sich um die Probleme kümmern und sich der Sache annehmen. Bevor Sie sich noch weiter ärgern und aufregen müssen.
    Leider ist es schwer, sich hier im Forum einen Überblick über die tatsächlich vorhandenen Probleme und Mängel zu verschaffen.

    Im Leben gibt es etwas Schlimmeres als keinen Erfolg zu haben: Das ist, nichts unternommen zu haben.

  • Mal speziell an Berny: ich hoffe, dass Sie sich Ihrer Überheblichkeit bewusst sind und diese nur hinter der vermeintlichen Anonymität des Internets an den Tag legen. Im Leben kommt man mit so einer Art nämlich oft nicht weit.


    So what? Who cares? *einliedchenpfeif*

  • @Franklin D.Roosevelt

    Zitat

    Ich finde es ungeheuerlich, wie hier einige mit ihrer überheblichen und herablassenden Art versuchen Leute zu verärgern und offensichtlich nicht Willens sind hilfreich einem gestellten Problem an den Kragen zu gehen.

    Und ich finde Ihren Kommentar an Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten.

    Warum? Lesen Sie diesen Auszug aus dem Beitrag des TE

    Zitat

    Hinzu kommt das man versucht Fristlos zu kündigen (also die Mieter wollen es) aber der Vermieter besteht trotz dieser Mängel auf 3 Monate.
    Was kann man machen?

    Wohnt dort schon 5 Jahre und versucht seit langem fristlos zu kündigen, aber es klappt nicht, weil der Vermieter auf der Frist von 3 Monaten besteht.

    Wer solchen Irrsinn schreibt, ist doch nicht von dieser Welt. Und wer nicht verstehen will/kann, dass ein Forum keinen Anwalt für Mietrecht ersetzen will/kann/darf, der muss eben so lange warten, bis ein "Weißer Ritter" namens Roosevelt auftaucht, der das Problem mit einem Schlag löst.

    Dies ist Ihr erster, und ich hoffe auch Ihr letzter Beitrag. Klugschwätzer benötigt dieses Forum nämlich nicht!

  • Zitat

    Ich finde es ungeheuerlich, wie hier einige mit ihrer überheblichen und herablassenden Art versuchen Leute zu verärgern und offensichtlich nicht Willens sind hilfreich einem gestellten Problem an den Kragen zu gehen.

    Na klasse. Schon wieder jemand der die Meinung vertritt Forenteilnehmer anhand eines einzelnen Threads beurteilen zu können.

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