Hallo Ich eben,
meine unmassgebliche Meinung:
"wie sieht es im Falle dieser Auflistung mit Mietminderung aus?"
Aha, MM scheint Dir wohl am wichtigsten zu sein?
Durchaus, sonst würde ich nicht fragen oO
Zitat"Bedarf es eines Anwaltes?"
Ich würde sagen Ja.
dann werd ich mir wohl einen zulegen, scheint besser zu sein als hier zu fragen und Antworten von Menschen wie Dir zu erhalten.
Zitat"-Wasserflecken und Schimmelbildung an der Baddecke"
Das sind Kondenswasserflecken, welche durch mangelhaftes Lüftungs- und Heizungsverhalten entstehen.
Wurde durch einen Wasserschaden des Mieters über mir verursacht, Gutachten Vorhanden! Schreiben an Vermieter auch
Zitat"-ein Loch mit einen Durchmesser von ca 30cm im Flur, welches in den alten Kaminschacht führt"
War sicherlich schon bei Mietbeginn vorhanden, daher kein Reklamationsgrund; oder wurde damals die Beseitigung des Mangels schriftlich nachweislich vereinbart?
Wurde durch die Renovierung verursacht, mit Architektin (wie geschrieben) besichtigt und protokolliert - Lies auch Du ein wenig, tut Dir gut.
Zitat"-ein Loch in der Wand zwischen Flur und Wohnzimmer mit einem Durchmesser von ca 15cm"
War sicherlich schon bei Mietbeginn vorhanden, daher kein Reklamationsgrund; oder wurde damals die Beseitigung des Mangels schriftlich nachweislich vereinbart?
s.o.
Zitat"-ein Loch in der Küche worin Rohre verlegt wurden, wodurch Ungeziefer in den Wohnbereich eindringt"
War sicherlich schon bei Mietbeginn vorhanden, daher kein Reklamationsgrund; oder wurde damals die Beseitigung des Mangels schriftlich nachweislich vereinbart?
s.o.
Zitat"-die Überreste der Heizung in der Küche wurden nicht ordnungsgemäß entfernt"
War sicherlich schon bei Mietbeginn vorhanden, daher kein Reklamationsgrund; oder wurde damals die Beseitigung des Mangels schriftlich nachweislich vereinbart?
s.o.
Zitat"-das Bad wurde nicht angemessen saniert"
War sicherlich schon bei Mietbeginn vorhanden, daher kein Reklamationsgrund.
s.o.
Zitat"-nicht verputzte Fenster (alle Fenster in der Wohnung wurden nicht weiter bearbeitet)"
War sicherlich schon bei Mietbeginn vorhanden, daher kein Reklamationsgrund; oder wurde damals die Beseitigung des Mangels schriftlich nachweislich vereinbart?
s.o.
Zitat"-Fenster schliessen nicht richtig, da die Griffe zu Groß sind und somit ein Schlitz an der Fensterleiste entsteht"
War sicherlich schon bei Mietbeginn vorhanden, daher kein Reklamationsgrund; oder wurde damals die Beseitigung des Mangels schriftlich nachweislich vereinbart?
s.o.
Zitat"-die Wohnugstür wurde während der Renovierung nicht erneuert und ist massiv Luftdurchlässig, wodurch ein erheblicher Durchzug entsteht, welcher wiederum gesundheitsgefährdend ist."
War sicherlich schon bei Mietbeginn vorhanden, daher kein Reklamationsgrund; oder wurde damals die Beseitigung des Mangels schriftlich nachweislich vereinbart?
s.o.
Zitat"-Die Badezimmertür ist verzogen und klemmt, lässt sich nicht schliessen"
War sicherlich schon bei Mietbeginn vorhanden, daher kein Reklamationsgrund; oder wurde damals die Beseitigung des Mangels schriftlich nachweislich vereinbart?
ok die war so, da haste (ausnahmsweise mit deiner überheblich arroganten art) recht
Zitat"Die Wohnung wurde auch schon von der Architektin (welche auch zuständig für die Renovierung des Hauses war) angesehen, hat alles aufgeschrieben. Aber das ist über 1 Jahr her und seitdem passierten nichts."
Wurde die Beseitigung des Mangels nachweislich zugesagt?
Ja wurde sie, doch bis auf einen Elektriker, der sagte, er sei nicht zuständig kam nichts weiteres. Schriftverkehr vorhanden.
Zitat"Seit über 5 Jahren wird versucht sich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen, immer wieder wird man vertröstet."
Ein Einwurfeinschreibebrief (Porto 2€10) hätte genügt, den VM in Verzug zu setzen.
War unter anderem dabei.
Wenn allerdings die Kohle für einen Anwalt nicht jedem in seinen Taschen sitzt, was soll man denn sonst machen??
Zitat"Hinzu kommt das man versucht Fristlos zu kündigen (also die Mieter wollen es) aber der Vermieter besteht trotz dieser Mängel auf 3 Monate."
Lachhaft. In der Zwischenzeit hätte "man" schon längst fristgerecht kündigen können...
Lachhaft wie Dein Verhalten, ich habe schlicht gefragt, was ist Dein Problem? Wenns nur darum von oben herab Leute dumm anzumachen, dann geh bitte vor die Tür und mach es auf der Straße. Hoffentlich ist einer dabei der Dir eine watscht...
Zitat"Was kann man machen?"
Na, was denn wohl? Lies' nach, was ich hierüber geschrieben habe!
Wenns Dir net passt das Leute Fragen haben, warum gibts es dann ein Forum? Wird wohl der falsche weg gewesen sein.
Zitat"Geld für Anwälte / Gutachter ist keines Vorhanden."
1. Dachte ich mir. Wäre auch hinausgeworfenes Geld.
Dein post war verschwendete Zeit
Berni ich kenn Dich nicht und Du mich nicht, aber was zur Hölle sollen diese "beschissenen" Bemerkungen? Alles wurde dokumentiert, schriftverkehr ist mehr als genug vorhanden, das einzige was ich will is ne Absicherung ob und wieviel ich da machen kann? Was ist Dein Problem???
Wenn es schon bei Mietbeginn vorhanden war würde ich ja wohl kaum fragen, oder? Also halt mal bitte den Ball flach.
Irgenwann reisst einfach mal der Geduldsfaden und ich habe einfach keine Lust mehr weiterhin den vollen Preis zu zahlen.
Ich hoffe nicht für Dich jemals so einen Vermieter zu haben, dem Du immer wieder was schreiben kannst (MIT EINSCHREIBEN!) und nichts passiert.
Also behandel mich nicht als Mensch 2. Klasse nur weil ich was wissen will was Dir wohl nicht in den Kram passt!