Wir haben keine Abstellmöglichkeiten für unsere Mitbewohner für Fahrräder. Daher haben wir ihnen erlaubt das Fahrrad an einen zugewiesenen Platz in unserem Garten anzustellen(nicht im Mietvertrag enthalten. Lediglich gibt es nur ein Schriftstück für die Abstellerlaubnis). Die Mitbewohner haben aber kein Gartennutzungsrecht. Meine Frage ist wer Haftet wenn dessen Fahrräder einen Schaden (warum auch immer) haben oder gestohlen werden. Sind die Mitbewohner selbst verantwortlich oder muss der Vermieter haften?
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