Untätigkeit des Vermieters und gewalttätige Nachbarin

  • Hallo wertes Mietrechtsforum,

    ich habe ein recht übles Problem.

    Wir haben im im Haus (11 Stockwerke - insgesamt 54 Wohnungen) eine Nachbarin, mit der es schon lange Probleme gibt. Bisher hielt es sich noch in Grenzen. Jedes Geräusch im Haus hat sie aus irgendwelchen fadenscheinigen Gründen uns in die Schuhe geschoben. Da waren Geräuschbelästigungen, die passiert sind als wir gar nicht zu Hause waren, teilweise war es sogar Straßenlärm. Sie hat immer wieder angekündigt sich rächen zu wollen das wir sie so sehr belästigen. Jahrelange Versuche der Vermittlung im direkten Gespräch bzw. über die Hausverwaltung hatten keinerlei Wirkung. Nun gut, das war alles noch harmlos.

    Jetzt gab es vor kurzem eine ganz neue Eskalationsstufe. Meine Frau ist eines Tages in den Fahrstuhl gestiegen und die Nachbarin ist im Stockwerk darunter zugestiegen, hat meine Frau beleidigt, ihr gesagt, sie solle nie wieder was gegen sie sagen und, ehe meine Frau irgendwas sagen konnte, sie anschließend angegriffen. Meine Frau wurde gewürgt, mit dem Kopf gegen die Fahrstuhlwand geschlagen. Immer wieder hat die Nachbarin mit ihren messerscharfen Fingernägeln versucht die Augen auszustechen. Wie durch ein Wunder ist ihr das nicht gelungen. Als die beiden im Erdgeschoss angelangt sind konnte meine Frau mich hinzurufen. Ich musste die Nachbarin dann mit Händen und Füßen von meiner Frau wegbewegen.

    Anschließend kam die Polizei, beide Parteien (also wir und die Nachbarin) haben eine Strafanzeige gestellt und meine Frau kam mit Krankenwagen ins Krankenhaus. Diagnosen: Würgemale, Kratzer im Gesicht und auf der Hornhaut, verdrehte Handgelenke und Atemnot nach Würgen.

    Die Hausverwaltung weis von allem tut aber natürlich gar nichts. Als ich die Hausverwaltung von den Geschehnissen in Kenntnis gesetzt habe und veranlassen wollte, dass die Aufnahmen der Überwachungskameras gespeichert werden, wurde mir nur gesagt, dass diese Überwachungskameras im Erdgeschoss, die ja immerhin einen Teil des Überfalls hätten dokumentieren können, schon länger defekt sind. Sollen irgendwann dann mal ausgetauscht werden, wann weiß niemand.

    Meine Frage ist: Was kann ich nun noch machen? Ich war auch schon beim Weißen Ring.

    Wann ist der Zeitpunkt an dem die Hausverwaltung einschreiten muss v.a. im Hinblick auf Gefahr im Verzug? Wer weis, was die kranke Nachbarin als nächste macht. Ihre Äußerungen lassen darauf schließen, dass sie der Meinung ist, uns das antun zu dürfen weil es ja eine Rache ist für unser Verhalten. Wir fühlen uns extrem alleingelassen und müssen mit dieser Gefahr jeden Tag leben.

    Wer einen Tip für mich hat, immer her damit.

    Beste Grüße aus Berlin

    Thomas

  • Man kann bei offensichtlicher Gefahr, wie in diesem Fall (da die Dame ja uneinsichtig ist und es wieder tun möchte - hat sie das auch der Polizei gegenüber gesagt?) ein Annäherungsverbot durch ein Gericht erwirken. Fragt einen Anwalt (ohne wird das nicht gehen!). Mehr weiß ich darüber nicht, da nicht Mietrecht.
    Wenn Ihr mietet, holt Euch Hilfe von Eurem Vermieter.

    Wenn sie mietet, berichtet alles an ihren Vermieter.

    (Dass sich die Hausverwaltung aus solchen persönlichen Streitigkeiten raushält, ist verständlich. Die können auch keine Kündigungen aussprechen, daher bei Uneinsichtigkeit nicht hilfreich.)

  • Hallo Beppi,

    danke für die Rückmeldung.

    Ich glaube die Nachbarin hat der Polizei entweder erzählt, dass wir sie grundlos angegriffen haben oder dass wir sie provoziert haben. Was sie genau gesagt hat weis ich nicht.

    Wir haben die Woche einen Termin bei einem Anwalt. Ich frag ihn dann mal.

    Beste Grüße

    Pimenta

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