Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vor Kündigung

  • Hallo,liebe Mitglieder der Foren!

    Ich habe folgendes Problem:ich wohne seit ca 2 Monaten in einer Wohnung, die leider nicht warm wird (20 Grad nie überschritten). Handwerker war zweimal da, angeblich ist alles gut, warm ist es trotzdem nicht.

    Ich habe beschlossen umzuziehen,denn ich habe wirklich die schlimmen zwei Monate meines Lebens erlebt. Gekündigt habe ich noch nicht, denn ich muss natürlich erstmal sicherstellen, dass ich eine andere Wohnung habe. Um die aber zu bekommen,brauche ich die sog. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom aktuellen Vermieter.

    Ich traue mich nicht ihn zu fragen, denn er weiß dann schnell was lost ist und er kann es mir auch verweigern.

    Es ist aber extrem wichtig die Bescheinigung zu haben. Kontoauszüge reichen offensichtlich nicht und in fast allen Ausschreibungen steht:

    Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom aktuellen Vermieter. Ich dachte, ich unterschreibe die selbst,denn es ist Tatsache, dass ich immer bezahlt habe, aber das ist eine Urkundenfälschung.

    Was würdet ihr tun?

  • Hallo!

    Es gibt zu der geforderten Mietschuldenfreiheitsbescheinigung Alternativen.

    Die Bonität kann auch durch die Vorlage der eigenen Kontoauszüge (irrelevante Transaktionen schwärzen), oder durch freiwillige Vorlage einer Schufa-Selbstauskunft nachgewiesen werden. Es reicht dabei abgespeckte Variante ohne Score-Werte, die nur über positive Vertragsinformationen des Mieters informiert.

    Im Kleinen Wohnraumleitfaden steht ab welchem Zeitpunkt welche Formalitäten fällig sind. Dazu Information Rechtsgrundlage für Vermieterfragen nach DSGVO

    Gruß



    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Hier braucht man das.

    Sehr interessant!

    Leitsatz:

    Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, seinem bisherigen Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses über die Erteilung einer Quittung über die vom Mieter empfangenen Mietzahlungen hinaus eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung zu erteilen.

    BGH v. 30.9.2009 – VIII ZR 238/08 –

    Langfassung: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechts…749&pos=0&anz=1 [PDF, 14 Seiten]

    Gruß

  • dachte, ich unterschreibe die selbst,denn es ist Tatsache, dass ich immer bezahlt habe, aber das ist eine Urkundenfälschung.

    Das ist definitiv Urkundenfälschung, somit strafbar. Auf so eine Idee sollte man bitte noch nicht mal im Traum kommen! Damit kann man sich die allergrößten Schwierigkeiten einhandeln.

    Kontoauszüge reichen offensichtlich nicht und in fast allen Ausschreibungen steht: Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom aktuellen Vermieter

    Das steht nur pro forma in den Ausschreibungen. Keine Bescheinigung zu haben bedeutet aber keineswegs automatisch, die Wohnung nicht zu bekommen. Denn jeder Vermieter weiß, das der alte Vermieter zum Ausstellen einer solchen Bescheinigung nicht verpflichtet ist. Ein Vermieter möchte abschätzen können, ob die Miete vorausichtlich stets pünktlich bezahlt werden kann. Und um dass glaubhaft zu machen gibt es mehrere andere Möglichkeiten. Also besser sagen, man habe die Bescheinigung nicht bekommen.

    Handwerker war zweimal da, angeblich ist alles gut, warm ist es trotzdem nicht.

    Hat der Handwerker denn nicht auch feststellen können, dass die Heizkörper nicht richtig warm werden?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Ergänzung nicht relevant! Fruggel schrieb:

    Das steht nur pro forma in den Ausschreibungen. Keine Bescheinigung zu haben bedeutet aber keineswegs automatisch, die Wohnung nicht zu bekommen. Denn jeder Vermieter weiß, das der alte Vermieter zum Ausstellen einer solchen Bescheinigung nicht verpflichtet ist. Ein Vermieter möchte abschätzen können, ob die Miete vorausichtlich stets pünktlich bezahlt werden kann. Und um dass glaubhaft zu machen gibt es mehrere andere Möglichkeiten. Also besser sagen, man habe die Bescheinigung nicht bekommen.

    Das ist so! Da ist ein bestimmter Wohnort keine Ausnahme.

    Das gilt im Mietrecht bundesweit. Es gibt Alternativen:

    Die Bonität kann auch durch die Vorlage der eigenen Kontoauszüge (irrelevante Transaktionen schwärzen), oder durch freiwillige Vorlage einer Schufa-Selbstauskunft nachgewiesen werden. Es reicht dabei abgespeckte Variante ohne Score-Werte, die nur über positive Vertragsinformationen des Mieters informiert.

    Gruß

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!