Kläranlage Rohrverstopfung - Baumängel - Vermieter will Kosten nicht übernehmen

  • Hallo :)

    Wir haben hier mehrere Probleme doch jetzt habe ich keine Lust mehr.

    Wir hatten am We das Abwasser im Bad bzw. Dusche hochkommen. Wir teilen uns mit Nachbarn eine kleinkläranlage.

    Darüber hinaus haben wir erstmal versucht unser Rohr frei zu bekommen was leider nicht ging. (Problem tritt öfter auf)

    Notdienst ist gekommen und hat bis mitten ins er Nacht versucht die Anlage ans laufen zu bekommen. Es saß kurz vor der Kläranlage eine Verstopfung vor.

    Nächsten morgen stand das Abwasser wieder in der Dusche , =O

    Es kam ein Notdienst für Kanäle. Die haben dann gar nicht erst versucht durch mein Bad mit der Kette zu gehen sondern sind direkt kurz vor der Kläranlage reingegangen. Sie haben sofort festgestellt, dass das Rohr zur Anlage enger wird. Ein Übergang sehr schlecht verklebt ist und vor der Anlage ein Rückstau von Wasser gibt( bremswirkung)

    Meine Vermieterin sprang dazwischen rum und hat alles aufgenommen. Jedoch schwammen am ende ( und vorher auch während der Verstopfung) kleine Verpackungssachen in der Anlage drin rum.

    Diese aber weder von Haaren umwickelt noch sonst was waren. Nun meint sie natürlich das wir die Kläranlage nicht richtig nutzen sondern als Mülleimer( bei mir ist in den 2 Jahren deutlich mehr Müll angefallen als sowas) . Der Kanal Notdienst fand dies selber nicht als erwähnenswert und hat dies noch nichtmals rausgeholt.

    Sie haben ihr ganz klar gesagt, das dort erreicht Mängel vorliegen.

    Sie möchte jetzt das wir beide Parteien die Rechnungen der Notdienste tragen. Welches ich definitiv nicht einsehe.

    Die Verrohrung wurde vermutlich unter der Hand von jemanden unternommen, daher können sie daher keinen ran zuziehen.

    Ich sehe das nicht ein, nur weil sie wohl am falschen Ende gespart haben, das dies dann zu übernehmen. Bei mir im Bad ist suche eine Verengung der Rohre, somit staut sich dies bei etwas mehr Klopapier Benutzung leider leicht. Wie seht ihr das?

    Ps. Ich weiß das nichts Müllartiges in die Kläranlage gehört, jedoch kann dies laut Recherche doch schnell über die Hosentasche passieren, und wenn dies natürlich nicht laut reinfällt, bekommt man es ggf. Gar nicht mit :/ .

  • Die Vermieterin ist für die Reparatur zuständig und muss sie erstmal bezahlten - das hat sie ja auch getan.

    Sie kann dann die Kosten vom Schadensverursacher zurückfordern. Dazu muss sie aber nachweisen können, wer der Verursacher war. Eine Verteilung der Kosten auf beide Mieter ist nicht zulässig - solange nicht nachgewiesen ist, dass beide zu gleichen Teilen Verursacher sind.

    Im Zweifelsfall (wenn Ihr die Zahlung verweigert) müsste sie die Kosten von Euch einklagen und dann entscheidet ein Gericht (mit Hilfe von Gutachtern). Das kostet viel Zeit und Geld, plus alle haben das Risiko evtl. zu verlieren. Daher ist oft eine gütliche Einigung besser!

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