Was passiert mit einem Widerspruch bei Verwalterwechsel

  • Hallo,


    ich habe am 4.1.2024 meine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 erhalten, mit der Forderung nach einer Nachzahlung. Da diese zu spät kam (Überschreitung der ein-Jahres-Frist) und auch kein plausibler Grund für die verspätete Zustellung angegeben wurde, habe ich Widerspruch eingelegt. Den habe ich per Mail und Einschreiben an die Hausverwaltung geschickt.

    Nun habe ich heute (18.1) einen Brief bekommen, dass unsere Hausverwaltung zum 1.1.2024 gewechselt hat.

    Jetzt bin ich etwas verunsichert: eigentlich ist die alte Hausverwaltung für die Erstellung der Abrechnung verantwortlich, da diese 2022 das Haus verwaltet hat. Ist diese aber auch für die Eintreibung der Nachzahlung und Bearbeitung des Widerspruchs verantwortlich oder geht das an die neue Verwaltung über? Muss die alte Verwaltung die neue über meinen Widerspruch informieren? Dieser ist ja erst nach Verwalterwechsel bei der bisherigen Verwaltung eingegangen.

    Sollte ich die neue Verwaltung über meinen Widerspruch informieren?

    Leider ist die alte Verwaltung telefonisch nicht erreichbar und einen Ansprechpartner bei der Vermietung gibt es auch nicht.

    Vielen Dank schon einmal für die Hilfe!

  • Solange nicht mitgeteilt wird, wer die neue Hausverwaltung ist, ist die bisherige zuständig. Es war also richtig, an die alte zu schreiben. Zusätzlich kann man natürlich nochmal an die neue schreiben.

    Allerdings ist ein Widerspruch in dem Fall nicht nötig, da es sich um einen gesetzlichen Forderungsausschluss für den Vermieter handelt. Dieser kann also kraft Gesetz keine Nachforderung verlangen.

    Davon abgesehen sollte man die Abrechnung genauer prüfen lassen. Vielleicht sind Fehler enthalten, und es würde ein Guthaben entstehen. Dieses hat der Vermieter dann auszuzahlen.

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