6. Januar 2024 um 12:31 #1 HalloWenn ich Widerspruch gegen die BK einlege. Muss ich trotzdem die erhöhten NK zahlen?
6. Januar 2024 um 12:41 #2 Bitte mehr Informationen dazu geben, das ist zu dürftig.Wogegen richtet sich der Widerspruch? Und wurde er sachlich begründet?Geht es um die Nachzahlung aus der Abrechnung oder die künftige Erhöhung der Vorauszahlung?