Mieterlass gegen Küche?

  • Hallo!

    Eine Mieterin hat eine neue Wohnung gefunden und würde ihre "alte" Einbauküche gern dem Vermieter überlassen.
    Die Küche ist 3 Jahre alt und hat 2500 Euro gekostet.

    Könnte sie den Vermieter fragen, ob er gegen den Erlass von 2 Kaltmieten die Küche übernehmen möchte? (wären 500 Euro)

    Oder schickt sich der Tausch "Ware gegen Miete" nicht?

    Lieben Gruß

  • Hallo!
    Könnte sie den Vermieter fragen, ob er gegen den Erlass von 2 Kaltmieten die Küche übernehmen möchte? (wären 500 Euro)
    Oder schickt sich der Tausch "Ware gegen Miete" nicht?
    Lieben Gruß


    Natürlich kann sie fragen, warum nicht?

  • Hallo Nachteule,
    es gibt den Paragrafen 539 Abs.1 BGB und Paragraf 683 BGB. Wenn Aufwendungen ( Kueche ) in eigenen Interesse vorgenommen wurden, ist hier zu pruefen ob der damaligen Einbau der Einbaukueche auch von den Vermieter ( auch ) im Interesse war.
    Tipp: Sollten Sie schon die Nachmieter kennen, kann die Moeglichkeit bestehen, das die die Einbaukueche ( kostenpflichtig ) uebermehmen.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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