Gartenzaun mitnehmen ?

  • bei Einzug vor 4 Jahren haben wir einen neuen Gartenzaun für200 Euro um unseren Garten montiert,da der alte aus Holz morsch war.Der damalige Besitzer des Hauses hatte die Hälfte übernommen.

    Wie ist es wenn ich bald villeicht eh im streit mit dem neuen vermieter auseinander gehe-muss er dann die andere hälfte noch an uns auszahlen oder soll ich den Zaun komplett abbauen.
    Schließlich habe ich es in Eigenleistung montiert.und die hälfte des Zaunes liegenlassen und die Hälfte mitnehmen.???????
    Gruß

  • Und noch etwas habe mir vor einem Jahr eine neue einbauküche gekauft.
    Wie regel ich das mit dem Nachmieter sollte die Küche in der neuen Wohnung nicht passen? Kann ich verlangen das er sie abkauft?Oder der Eigentümer?
    bzw.passen würde sei evtl. sie ist auch noch im Programm des Händlers jedoch die beiden Arbeitsplatten im Wert von über 900 Euro sind dann Schrott.
    Gruss

  • Hallo canzu,
    mit folgender Darstellung soll allgemein der Verwendungsersatz angesprochen.
    Sind Massnahmen unternommen worden um den vertragsmaessen Gebrauch in einen geeigneten Zustand zu setzen ist zu uberpruefen ob diese Massnahmen in Interesse und wirklichen Willen des Vermieters waren. Siehe auch Paragraf 539 Abs. 1 BGB.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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