Rechte nach Wasserschaden in Mietwohnung

  • Hallo,

    Vor ca 2 Wochen ist in der Wohnung unter uns das Wasser aus der Decke getropft und seitdem haben wir die Handwerker im Haus.

    Der Leckortungstrup war nun schon 4x in unserer Wohnung (Badezimmer) und hat seitdem 3 undichte Rohrleitungen in der Wand gefunden. Wovon 2 durch den Heizungsbauer bereits repariert wurden und die dritte Instandsetzung noch aussteht.

    Aktuell wurde im Bad 1m² Wandfliesen entfernt und unsere Badewann muss raus.

    Desweiteren läuft seit 2 Wochen das Trocknungsgerät.

    Das ganze wird sich vermutlich noch etwas hinziehen. Welche Rechte haben wir in Bezug auf Handwerkerbesuche. Was ist wenn wir nicht da sind (urlaub)?

    Was können wir tun?

    Mieterbund etc. Welche Empfehlung gibt es?

    Einen Rechtschutz haben wir nicht und ein neu abgeschlossener wird vermutlich nicht greifen, da der Schaden schon besteht...

  • Welche Rechte haben wir in Bezug auf Handwerkerbesuche

    Handwerkerbesuche müssen ermöglicht werden. Und es sollte einem klar sein, dass es bei Problemen mit Leitungslecks durchaus eine gewisse Dringlichkeit hat, um weitere Schäden im Haus zu vermeiden. Wenn man selbst nicht da sein kann, muss man einem Nachbarn oder einer anderen Person des Vertrauens einen Schlüssel hinterlassen, um die Handwerker rein zu lassen.

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