Wartung Boiler nach Auszug und Kostenübernahme Entkalkung

  • Liebe Forenmitglieder,

    ich habe folgendes Anliegen:

    Wir sind zum 31.10.23 aus unserer Mietwohnung ausgezogen. Wir haben einen Warmwasserboiler im Bad, der laut Mietvertrag, alle 3 Jahre entkalkt werden muss. Die letzte Entkalkung fand 11/20 statt. Der Vermieter hat damals eine Firma beauftragt und die Kosten dafür haben wir als Mieter übernommen.

    Unser ehemaliger Vermieter meint, wir müssen die nächste Entkalkung, die 11/23 oder 12/23 stattfinden soll, bezahlen.

    Ist dies korrekt? Meines Erachtens betreffen uns die Kosten der Boilerwartung nicht mehr. Der nächste Wartungstermin wäre ja erst nach unserem Auszug fällig und wir sind während unserem Mietzeitraumes der Wartungspflicht nachgekommen.

    Über eure Antworten würde ich mich freuen :)

  • Meines Erachtens betreffen uns die Kosten der Boilerwartung nicht mehr.

    Anteilig schon, nämlich für die Zeit bis zum Auszug im Oktober. Die vollen Kosten können also nicht verlangt werden. Vorausgesetzt natürlich, dass die Übernahme der Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart ist.

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