Mieterhöhung für Wohnung und Garage

  • Hallo zusammen .

    Ich Miete eine Wohnung samt Garage ,alles basiert auf einem einheitlichen Mietvertrag.

    Die Garagen Miete ist im vertrag zusätzlich aufgeführt mit summe x.

    Jetzt habe ich eine Mieterhöhung von 20% auf die Netto-Kaltmiete bekommen.

    Zusätzlich erhöht sich auch die Garagen miete um 20% als Bestandteil des Gesamtmietvertrages, auch wieder separat aufgeführt als summe x .

    Meine Frage . Ist die Gleichzeitige Mieterhöhung für die Garage zulässig?

    Danke im voraus.

  • Bei einem einheitlichen Mietvertrag zwischen Wohnung und Garage kann die Miete für die Garage nicht eigenständig erhöht werden. Man muss die ortsübliche Gesamtmiete für Wohnung und Garage zusammen ermitteln. In machen Städten ist im Mietspiegel eine Garage oder Stellplatz sogar als wohnwertsteigerndes Merkmal aufgeführt, oder in den Erläuterungen zum Mietspiegel ist etwas erwähnt, wie dies zu berücksichtigen ist.

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