Vermietung an uns als Freunde

  • Hallo zusammen,

    wir haben uns jahrelang um unsere älteren Nachbarn gekümmert. Leider ist der Mann jetzt verstorben und seine Frau im Pflegeheim. Was wir bis dahin nicht wussten ist, das sie uns nach dem Tod beider als alleinige Erben eingesetzt haben . Die Frau ist aufgrund ihrer Demenz leider nicht mehr geschäftsfähig und wir haben alle Generalvollmachten und sind auch von Paragrafen 181 befreit. Das da Haus jetzt leer steht würden wir uns gerne selber einen Mietvertrag schreiben, was wir ja auch dürfen, wir wissen leider nur nicht, wie hoch die mindest Miete sein muss?! Hat da jemand eine Idee, Erfahrungen oder Ähnliches?

  • Man sollte nicht vergessen, dass man mit einer Vollmacht stets nur den Willen des Vollmachtgebers vertritt und nicht seinen eigenen. Es gilt also so zu entscheiden, wie es die Frau tun würde, wenn sie es selbst könnte. Hinsichtlich der Steuer kommt noch dazu, dass die Miete doch annähernd der ortsüblichen Höhe sein sollte, da sonst das Finanzamt die Ausgaben nicht vollständig anerkennt.

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